
Schon mehr als 2.500 Zeichner hat die E-Petition „Rechtspflegekosten – Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Ãœbersetzer“, die seit einigen Tagen auf der Website des Bundestages steht. André Lindemann, Präsident des Bundesverbandes der Dolmetscher und Ãœbersetzer e.V. (BDÃœ), hat die Petition im Namen der Branchenverbände eingereicht. Darin fordert er als Petent die Erhöhung der Honorare von freiberuflichen Dolmetschern und Ãœbersetzern, die für die Justiz tätig sind. Die Verbände fürchten, dass qualifizierte Sprachmittler sonst langfristig in andere Fachgebiete abwandern und die Justiz zunehmend mit Laiendolmetschern arbeitet. Interessierte können die E-Petition mit der Nummer 37857 bis 26. März online mitzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_11/_15/Petition_37857.html.
Die Honorare der für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer sind durch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aus dem Jahr 2004 geregelt und sollen bis Sommer 2013 novelliert werden. In der E-Petition formulierte Forderungen sind unter anderem:
• eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher,
• Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen,
• die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen,
• eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Übersetzer,
• die Streichung der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG und
• eine Verpflichtung aller staatlichen Ermittlungsbehörden zur Vergütung nach den Sätzen des JVEG.
Seit Jahren beobachten und kritisieren die Verbände ein schleichendes Absinken der Honorare. Nur ein faires und angemessenes Vergütungssystem kann nach ihrer Überzeugung verhindern, dass sich immer mehr qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer von der Arbeit für die Justiz verabschieden und zunehmend Laien als Dolmetscher und Übersetzer zum Einsatz kommen – mit entsprechend mangelhaften Leistungen und negativen Konsequenzen für alle an einem Verfahren beteiligten Parteien.
„Die Qualität der Sprachmittlung in Straf- und Zivilverfahren ist von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung“, so BDÜ-Präsident André Lindemann. „Es geht um die Sicherung der Rechte der Betroffenen, Menschenwürde und Gerechtigkeit.“ Von der Qualität der Arbeit eines Gerichtsdolmetschers könne ein Freispruch oder eine Verurteilung abhängen, ein Fehler könne schwerwiegende Folgen haben. Laut Grundgesetz hat jeder Beteiligte in einem Verfahren das Recht auf einen Dolmetscher oder Übersetzer, wenn er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Der Verband schätzt, dass in jedem fünften Verfahren in Deutschland ein Gerichtsdolmetscher im Einsatz ist. Ein Direktlink zur E-Petition ist auch auf der BDÜ-Website unter „Aktuelles“ zu finden (www.bdue.de).
Die an der Erarbeitung der Petition beteiligten Berufsverbände sind: BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer), ADÜ Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland), ATICOM (Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher), VÜD (Verband der Übersetzer und Dolmetscher), VVU BW (Verband der allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetscher und der öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg) und ABDÜ (Verein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Sachsen-Anhalt).
Weitere Informationen unter:
http://www.bdue.de