Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai
2016 in den Verfahren C-547/14, C-477/14 und C-358/14 die Gültigkeit
der EU-Tabakproduktrichtlinie bestätigt. Sowohl die weitreichende
Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen als auch das zukünftige
Verbot von Mentholzigaretten und die neuen Regelungen für
E-Zigaretten sind nach Ansicht des EuGH rechtmäßig.
Zu den Entscheidungen des EuGH erklärte Jan Mücke, Geschäftsführer
des Deutschen Zigarettenverbands (DZV), heute in Berlin: „Wir halten
die Entscheidungen des EuGH in der Sache für falsch. Es ist aus
wirtschaftlicher Sicht nur schwer verständlich, warum
Zigarettenpackungen zu fast zwei Dritteln mit staatlichen
Warnhinweisen und Schockbildern versehen sein müssen und für die
eigene Verpackungsgestaltung des Herstellers kaum noch Platz bleibt.
Der Gesundheitsschutz ist ein bedeutendes Rechtsgut. Er rechtfertigt
aber nicht alles – gerade weil die Gefahren des Rauchens in der
Bevölkerung allgemein bekannt sind.“
Der DZV sieht die Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen nicht auf
die Vermarktung von Tabakwaren begrenzt: „Ordnungspolitisch ist das
Urteil eine Katastrophe. Der EuGH missachtet die unternehmerischen
Grundrechte der Hersteller, die zum Kernbestand dessen gehören, was
unsere marktwirtschaftliche Ordnung in Europa ausmacht. Damit wird
Tür und Tor geöffnet für die Regulierung weiterer „politisch
missliebiger“ Produkte wie Alkohol oder zuckerhaltige Waren“, so der
DZV-Geschäftsführer.
Nach Ansicht des DZV hat der EuGH in seinen Entscheidungen nicht
hinreichend die Gültigkeit der Warnhinweise unter dem Aspekt der
Verhältnismäßigkeit und der EU-Grundrechtecharta gewürdigt. Aus der
unternehmerischen Freiheit und der Eigentumsgarantie folgt ein
grundrechtlich geschützter Anspruch der Tabakwarenhersteller, ihre
Marken angemessen im Markt präsentieren zu können. Übergroße
Warnhinweise und Schockbilder, die die überwiegende Fläche auf der
Zigarettenpackung einnehmen, verletzen die Markenrechte der
Hersteller. Ihnen wird damit praktisch die Möglichkeit genommen, ihre
Marken hinsichtlich Aufmachung, Produktqualität und Herkunft im Markt
zu differenzieren. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung
zusätzlich plant, über die Umsetzung der EU-Tabakproduktlinie hinaus
in Deutschland die Außen- und Kinowerbung zu verbieten.
Die Tabakproduktrichtlinie sieht zum Schutz vor den Gefahren des
Tabakkonsums u.a. verschärfte Regelungen zur einheitlichen
Kennzeichnung von Verkaufsverpackungen vor; so müssen ab dem 20. Mai
2016 alle in der EU produzierten Zigarettenpackungen sog. kombinierte
Text- und Bildwarnhinweise tragen, die jeweils 65 Prozent der Vorder-
und Rückseite einer Schachtel einnehmen. Darüber hinaus gilt nach
einer Ãœbergangszeit von vier Jahren ab dem 20. Mai 2020 ein
einheitliches Verkaufsverbot von Mentholzigaretten in der EU. Für
sog. E-Zigaretten werden erstmals EU-weit einheitliche Regelungen
eingeführt.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
Pressekontakt:
Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Jan Mücke
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel. +49 (30) 88 66 36 – 100
Fax +49 (30) 88 66 36 – 111
info@zigarettenverband.de
www.zigarettenverband.de