Der Deutsche Bundestag wird heute das neue
Tabakerzeugnisgesetz beschließen. Damit dürfen ab dem 20. Mai 2016
nur noch Zigaretten und Feinschnitterzeugnisse mit großflächigen
Schockbildern auf der Verpackung hergestellt werden. Die beiden
führenden Verbände der Tabakwirtschaft DZV und VdR hatten bis zuletzt
um eine Fristverlängerung um ein Jahr im Interesse der deutschen
Werksstandorte gekämpft. Ein Gutachten des Instituts für Drucktechnik
der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK
Leipzig) hatte wissenschaftlich nachgewiesen, dass die
Produktionsumstellung innerhalb weniger Wochen bis zum 20. Mai 2016
technisch nicht für alle Hersteller möglich ist. Die
Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hatte gestern im
federführenden Landwirtschaftsausschuss des Bundestages eine Änderung
des Gesetzentwurfs abgelehnt.
„Heute ist ein rabenschwarzer Tag für die deutsche
Tabakwirtschaft. Das neue Gesetz wird zu erheblichen
Marktverzerrungen und zum Verlust von vielen Arbeitsplätzen bei
einigen deutschen Herstellern führen“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan
Mücke. „Der Bundestag beschließt heute eine maßgeschneiderte Lex
Philip Morris zugunsten des Marktführers und zum Nachteil aller
anderen, insbesondere der kleinen und mittelständischen deutschen
Hersteller“, kritisierte VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von
Foerster. Insbesondere für den Mittelstand stellt die Nichtgewährung
einer ausreichenden Ãœbergangsfrist eine existenzielle Bedrohung dar.
Der multinationale Konzern Philip Morris hatte plötzlich und
überraschend im Dezember 2015 als einziger Hersteller eine
Fristverlängerung in Deutschland abgelehnt.
Besonders augenscheinlich wird die Benachteiligung der deutschen
Produktionsstandorte im europäischen Binnenmarkt durch mögliche
Fristverlängerungen in Polen und Rumänien. Die polnische Regierung
wird Anfang März über eine Verlängerung der
Produktionsumstellungsfrist bis zum Februar 2017 entscheiden, auch in
Rumänien ist eine Verlängerung der Umstellungsfrist über den 20. Mai
2016 hinaus im Gespräch. Damit würden beide EU-Mitgliedstaaten ihren
Herstellern ausreichende technische Umsetzungsfristen einräumen und
ihre heimische Industrie vor Wettbewerbsnachteilen schützen. In
beiden osteuropäischen Staaten hat sich auch Philip Morris bis
zuletzt für eine Fristverlängerung eingesetzt.
Erst kürzlich hatte sich auch der Bundesrat für eine
Fristverlängerung stark gemacht und insbesondere im Interesse der
mittelständischen Tabakunternehmen Änderungen am Gesetzentwurf
verlangt. Der heutige Beschluss des Bundestages übergeht auch die
Forderung des Bundesrates, die nicht 1:1 umgesetzte Ãœbergangsfrist
bis 2020 für ein Verbot von Mentholzigaretten zu korrigieren. Somit
werden im Widerspruch zu den Vorgaben der EU-Richtlinie verschiedene
Arten dieser Mentholzigaretten bereits mit Inkrafttreten des
Umsetzungsgesetzes verboten. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt die
Kritik der Bundesländer an der Beschneidung ihrer föderalen
Mitwirkungsrechte durch das Gesetz.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) ist seit 1920
der Zusammenschluss der überwiegend mittelständischen Hersteller und
Importeure von Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak,
Zigarren und Zigarillos. Der VdR hat eine lange Tradition als
Interessenvertreter für verantwortungsvollen Tabakgenuss und ist die
Stimme des Mittelstands der Tabakwirtschaft gegenüber der
Öffentlichkeit sowie der Politik.
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Geschäftsführer
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