Kurz vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf der
Bundesregierung für ein neues Tabakerzeugnisgesetz im
Landwirtschaftsausschuss des Bundestages am morgigen Mittwoch hat der
Deutsche Zigarettenverband DZV nachdrücklich eine wettbewerbsneutrale
Tabakregulierung gefordert. „Die Umsetzung der
EU-Tabakproduktrichtlinie in Deutschland mit der Einführung
großflächiger Schockbilder bis zum 20. Mai ist technisch in der Kürze
der Zeit nicht machbar, deshalb sollte Deutschland dem Beispiel
Polens und Rumäniens folgen, die für ihre Werksstandorte
Fristverlängerungen gewähren werden“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan
Mücke heute in Berlin. Die polnische Regierung wird Anfang März eine
Verlängerung der Produktionsumstellungsfrist bis zum Februar 2017
beschließen, auch die rumänische Regierung plant eine Verlängerung
der Umstellungsfrist über den 20. Mai 2016 hinaus.
Schon aus Gründen der Wettbewerbsneutralität und zum Schutz der
deutschen Werksstandorte und deren Arbeitnehmer ist eine
Fristverlängerung für die deutschen Tabakunternehmen erforderlich.
Bisher haben sich alle Verbände und Unternehmen der deutschen
Tabakwirtschaft für eine Fristverlängerung um ein Jahr ausgesprochen,
lediglich der Marktführer in Deutschland, der US-amerikanische
Tabakkonzern Philip Morris (PMG) hatte sich gegen eine
Fristverlängerung in Deutschland ausgesprochen. Anders verhält sich
der Tabakmulti in Rumänien und Polen, hier fordert er gemeinsam mit
der gesamten Branche Fristverlängerungen. Philip Morris besitzt große
Werke in Krakau (PL) und Otopeni (RO) mit einer Gesamtproduktion von
75 Mrd. Zigaretten pro Jahr, die vor allem für den Export
produzieren. Von diesen Standorten aus kann PMG massiv Ware
vorproduzieren und den deutschen Markt auch für die Zeit nach dem 20.
Mai 2016 beliefern und hätte aufgrund der gewährten Fristverlängerung
in Rumänien und Polen keinerlei Umstellungsprobleme in Deutschland
selbst.
„CDU/CSU und SPD müssen für faire Umstellungsbedingungen für alle
Unternehmensgrößen über das gesamte Produktportfolio hinweg sorgen,
um für die deutschen Werksstandorte keinen Wettbewerbsnachteil im
europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Wenn Arbeitsplätze in den
deutschen Werken, u.a. in Trier, Lübeck, Bayreuth oder Langenhagen
durch eine zu knapp bemessene Umstellungsfrist zugunsten von
Werksstandorten in Polen und Rumänien gefährdet werden, nützt das
weder den Verbrauchern, noch ist es den deutschen Arbeitnehmern
gegenüber fair“ erklärte der DZV-Geschäftsführer weiter.
Erst kürzlich hatte sich auch der Bundesrat für eine
Fristverlängerung stark gemacht und insbesondere im Interesse der
mittelständischen Tabakunternehmen Änderungen am Gesetzentwurf
verlangt. Die mittelständischen Unternehmen haben keine
Werksstandorte in Polen und Rumänien und können deshalb nicht auf
Werke dorthin ausweichen, um ihre Produktion umstellen zu können.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
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