Sperrfrist: 18.09.2015 11:00
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Ãœber ein Jahr nach Verabschiedung und Inkrafttreten der neuen
EU-Tabakprodukt-Richtlinie („TPD“) am 19. Mai 2014 appellierten die
Branchenvertreter am Rande der Fachmesse InterTabac an die deutsche
Politik, durch eine schnelle Umsetzung der Richtlinie in nationales
Recht für Rechtssicherheit zu sorgen. Dabei steht die Forderung der
Industrie nach einer 1:1-Umsetzung ohne nationale Alleingänge im
Vordergrund. Insbesondere müssen ein willkürliches Verbot bestimmter
Inhaltsstoffe und das vorzeitige Aus für Mentholprodukte bereits zum
20. Mai 2016 verhindert werden. Auch künftig muss es möglich bleiben,
für Tabakprodukte zu werben.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) aufgefordert,
schnell einen neuen Referentenentwurf für die Umsetzung der
EU-Tabakprodukt-Richtlinie in nationales Recht vorzulegen. „Ziel muss
eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu
Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu
verhindern“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die bisher
vorgeschlagenen Regelungen gehen weit über eine 1:1-Umsetzung hinaus
und sind auf harsche Kritik von Mittelstand, Industrie und
Gewerkschaftsvertretern gestoßen. So plane Schmidt bisher ohne
Umstellungsfristen für die Anpassung der Verpackungen, obwohl ein
Gutachten der Technischen Hochschule (HTWK) Leipzig für das
Marktsegment der Fabrikzigarette eine Mindestfrist von 15 Monaten für
erforderlich erachtet. Verschärft wird diese unhaltbare Situation
durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne
wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur
Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller.
DZV-Geschäftsführer Jan Mücke sagte in Dortmund, er sehe mit
Entsetzen, wie das Bundes-landwirtschaftsministerium durch das um
vier Jahre auf den 20. Mai 2016 vorgezogene Verbot von
Mentholprodukten nicht nur rechtlich in Konflikt mit der
EU-Richtlinie stehe, sondern auch sehenden Auges dem Schmuggel Tür
und Tor öffne. Damit nähme man einen Steuerschaden für den deutschen
Fiskus von bis zu 1,8 Mrd. Euro in Kauf. „Kein EU-Mitgliedsstaat
plant gegenwärtig eine so drastische Maßnahme, Polen klagt sogar
gegen das Mentholverbot ab 2020 vor dem Europäischen Gerichtshof. Im
europäischen Binnenmarkt kommt dies einer Einladung gleich,
Tabakprodukte im Ausland zu kaufen und die dortige Tabaksteuer statt
der deutschen zu bezahlen. Dieser wirtschafts- und fiskalpolitische
Irrweg muss umgehend beendet werden“, forderte Mücke.
Harsch kritisierten die Branchenvertreter auch die geplanten
Verbote der Außen- und Kinowerbung, sowie des sogenannten Samplings,
also der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken.
Die Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden
kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen
Marktwirtschaft verletzt. Aufklärung und Prävention seien die
richtige Antwort auf Suchtgefahren und nicht das Verbot. Niemand
werde durch Werbung zum Rauchen verführt, die Werbung richte sich
ausschließlich an erwachsene Menschen, die bereits Raucher sind. Dazu
gibt es mit dem DZV-Werbekodex eine sehr wirksame Selbstverpflichtung
der Hersteller, die insbesondere den Jugendschutzaspekten höchste
Priorität einräumt. Diese Selbstregulierung hat mit dazu beigetragen,
dass sich die Raucherprävalenz bei Jugendlichen im regelrechten
Sturzflug befindet. 2001 haben noch 28 Prozent der Minderjährigen
geraucht, nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) ist diese Zahl 2014 erstmals auf unter zehn Prozent
gesunken. Andere europäische Länder mit Außenwerbeverboten können
keinen vergleichbaren Rückgang aufweisen. Deshalb gäbe es weder ein
rechtliches Erfordernis, noch eine sachliche Notwendigkeit für ein
Totalwerbeverbot.
Neben der TPD präsentierten die Branchenvertreter die aktuellen
Absatzzahlen, die Tabaksteuerentwicklung sowie die Konsumentwicklung
von nicht in Deutschland versteuerter Ware: Im 1. Halbjahr 2015
wurden für 36,5 Mrd. Zigaretten Banderolen bezogen, das waren 0,8%
mehr als im 1. Halbjahr 2014. Die Tabaksteuereinnahmen haben sich auf
einem stabilen Niveau gehalten. Die Zigarette sorgte 2014 für
Einnahmen in Höhe von 12,3 Mrd. Euro. Im 1. Halbjahr 2015 konnte der
Staat über 5,9 Mrd. Euro an Tabaksteuer durch die Zigarette verbuchen
(+1,1%). Die Branche geht davon aus, dass das Vorjahresniveau wieder
erreicht wird. Insgesamt wurden im letzten Jahr 14,3 Mrd. Euro für
sämtliche Tabakprodukte erzielt.
Der nicht in Deutschland versteuerte, aber hier konsumierte Anteil
von Zigaretten wird seit 2005 über eine Entsorgungsstudie geschätzt.
Im 2. Quartal 2015 lag der bundesweite Durchschnitt bei 16,6 Prozent,
das waren 1,6 Prozentpunkte weniger als im entsprechenden
Vorjahresquartal.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
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Jan Mücke
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