Erfurt/Berlin, 16. Februar 2012. Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat laut in einem vor kurzem bekannt gewordenen Urteil die Grüezi Real Estate AG (Berlin) dazu verurteilt, einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Berlin-Schöneberg im Wege des Schadenersatzes rückgängig zu machen. Die Richter waren der Meinung, dass der Käufer bei dem Beratungsgespräch vor dem bankfinanzierten Erwerb unzureichend über die zu erwartenden Mieterträge informiert worden war.
Der Wohnungsvermittler habe ihm wahrheitswidrig zugesichert, er müsse keine eigenen Zuzahlungen leisten. Außerdem habe der Vermittler dem Käufer dazu geraten, ein verbindliches Kaufvertragsangebot abzugeben, obwohl er noch keinen Darlehensvertrag abgeschlossen und keine Übersicht über die konkrete Rentabilität des Anlageobjektes gehabt habe. Das Landgericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Kauf bei zutreffender Beratung nicht zu Stande gekommen wäre und gab dem Verbraucher Recht, für den durch den Vertrag erhebliche langfristige finanzielle Belastungen entstanden wären.
„Dass bei der Grüezi Real Estate AG einiges im Argen liegt, zeigt schon ein Blick auf die nicht vorhandenen Jahresabschlüsse 2009 und 2010 sowie die Liquidation der Grüezi Invest AG, dem schweizerischen Mehrheitsaktionär des Unternehmens“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. aus Erfurt. „Auch die Meldungen in den vergangenen Jahren über die Grüezi-Gruppe waren alles andere als Vertrauen erweckend“, so die DVS-Geschäftsführerin.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft „Grüezi“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
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