Durch den Tod bin Ladens wird eine erhöhte Terrorgefahr befürchtet / Verbleib von Thilo Sarrazin in der SPD stößt auf geteiltes Echo / Deutsche wünschen sich eine schärfere Sicherungsverwahrung

Die Konkret Marktforschung GmbH hat in der Zeit vom
06.05. bis zum 09.05.2011 eine repräsentative Befragung unter
Internetnutzern mit 1000 Probanden zu verschiedenen tagesaktuellen
Themen durchgeführt.

Durch den Tod von Osama bin Laden befürchten die Deutschen eine
erhöhte Terrorgefahr

Nachdem am 2.5.2011 amerikanische Spezialkräfte Osama bin Laden in
Pakistan getötet haben, befürchtet etwas mehr als die Hälfte der
Bundesbürger ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in der Welt. Zusätzlich
gehen 40% von einer unveränderten Gefahrenlage aus. Die Aussage der
Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass sie sich über den Tod von Osama
bin Laden gefreut habe, stößt größtenteils auf Ablehnung. So ist für
knapp 2/3 der Bundesbürger diese Freude nicht mit den westlichen und
christlichen Wertvorstellungen vereinbar. Des Weiteren ist auch nur
für 1/3 der Befragten die gezielte Tötung von Osama bin Laden durch
bestehendes Recht gedeckt. Bei der Frage, ob eine Verhaftung mit
einem anschließenden gerichtlichen Prozess die bessere Alternative
gegenüber der Tötung bin Ladens gewesen wäre, zeigt sich ein
eindeutiges Bild. Knapp 2/3 der Bundesbürger hätten sich für eine
Verhaftung und lediglich 1/3 für eine Tötung von Osama bin Laden
ausgesprochen.

Verbleib von Thilo Sarrazin in der SPD stößt auf geteiltes Echo
Während 36% der Bundesbürger die Zurücknahme des Parteiausschlusses
gegen Thilo Sarrazin kritisieren, halten 47% diese für
gerechtfertigt. Allerdings glauben auch 49%, dass die SPD durch die
Zurücknahme an Glaubwürdigkeit verloren hat.

Deutsche wünschen sich eine schärfere Sicherungsverwahrung

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht, dass die nachträgliche
Sicherungsverwahrung teilweise nicht rechtsgültig und manche Urteile
neu bewertet werden müssen, stößt bei den Bundesbürgern auf
Ablehnung. 67% bewerten die jetzige Sicherungsverwahrung als nicht
ausreichend und zu verschärfen. Lediglich 19% empfinden die
Gesetzesänderung als angemessen und für nur 8% sollte die
Sicherungsverwahrung gelockert oder gänzlich abgeschafft werden. Zu
den teilweise praktizierten Veröffentlichungen persönlicher
Informationen von entlassenen Straftätern, wie z.B. Name, Adresse
oder Alter, zeigt sich ein geteiltes Bild. Während die
Veröffentlichung auf der einen Seite für 43% die Selbstjustiz fördert
oder für 37% gegen die Persönlichkeitsrechte des Täters verstößt,
gilt sie auf der anderen Seite als Recht der Allgemeinheit auf
Informationen (32%) oder als etwas, das der Allgemeinheit Sicherheit
spendet (28%).

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