Düsseldorf untermauert Anspruch als „Weltpatentgericht“ // Ausbau beider Instanzen verkürzt Verfahrensdauern und stärkt kompetente Gerichtsbarkeit

Düsseldorf, 30. Januar 2014 – Mit der kürzlich bekannt gegebenen Einrichtung eines zweiten Patentsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt ihren Status als einer der international führenden Standorte für Patentstreitsachen. Dieser Schritt folgt auf die Bildung einer dritten Patentkammer am Landgericht Düsseldorf, die Ende Februar 2013 die Sitzungstätigkeit aufgenommen hatte. Die personelle Verstärkung beider Instanzen soll vor allem die Verfahrensdauern deutlich verkürzen. Darüber hinaus dienen die getroffenen Maßnahmen auch dazu, den Anspruch Düsseldorfs als „Weltpatentgericht“ (NRW-Justizminister Thomas Kutschaty) mit Blick auf die geplante europaweit einheitliche Patentgerichtsbarkeit mit lokalen Kammern in den einzelnen Mitgliedstaaten zu untermauern.

Für den Düsseldorfer Patentrechtler Gottfried Schüll, Partner der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack, gilt es als weithin anerkannt, „dass die Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf in Deutschland qualitativ an der Spitze steht. Nicht zuletzt hat Düsseldorf auch die mit Abstand höchsten Fallzahlen.“ Mit im Schnitt etwa 600 Patentverfahren pro Jahr steht das Landgericht Düsseldorf mit deutlichem Abstand bundesweit an der Spitze und hat damit fast so viele Verfahren, wie die anderen wichtigen Patentgerichtsstandorte in Deutschland zusammen. „Die kommen nicht von ungefähr“, betont Schüll. „Wenn die meisten Unternehmen das Gericht wählen können und auch nicht den ersten Patentstreit auf dem Tisch haben, dann sind sie zum einen frei und zum anderen erfahren genug, dorthin zu gehen, wo die größte Kompetenz ist.“ Daher entscheide das Landgericht Düsseldorf nicht nur in Deutschland, sondern europaweit die meisten Fälle. Seine Richter gelten als exzellente Experten und der Standort aufgrund des Zusammenspiels beider Instanzen als eines der führenden Patentgerichte weltweit.

Systematischer Ausbau des Gerichtsstandortes Düsseldorf nach dem zweiten Weltkrieg

Düsseldorf hat seit dem zweiten Weltkrieg systematisch daran gearbeitet, eine Kompetenz für Patentstreitsachen aufzubauen. Heute ist das Landgericht Düsseldorf ausschließlich zuständig für Streitsachen bei Patenten, Sortenschutz und Gebrauchsmustern aus dem gesamten Land Nordrhein-Westfalen sowie für Rechtsstreitigkeiten über Erfindungen eines Arbeitnehmers. Das Landgericht Düsseldorf ist außerdem ausschließlich für Gemeinschaftsmarkenstreitsachen aus den Bezirken aller Landgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie für Streitsachen bei Design-, Marken- und Urheberrechten aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf federführend. Aus dieser Sonderzuständigkeit in der ersten Instanz folgt die Sonderzuständigkeit in der zweiten Instanz: Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist für Patentsachen, Sortenschutzsachen und Gebrauchsmustersachen landesweit als Rechtsmittelinstanz zuständig. Rechtsmittelinstanz ist das OLG außerdem für Streitigkeiten aus dem Design-, Marken- und Urheberrecht.

Wirkungsvolle Gerichtsbarkeit für das System der gewerblichen Schutzrechte unerlässlich

Zusätzlich zu der Sonderzuständigkeit für Patentstreitsachen von Inhabern aus Nordrhein-Westfalen kann das Landgericht Düsseldorf jederzeit von Inhabern aus anderen Bundesländern angerufen werden, wenn bei diesen nicht nur im eigenen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen ein Verletzungstatbestand vorliegt. Beispielsweise gilt dies für Handelsunternehmen, die ihre Produkte in mehreren Bundesländern vertreiben. In 80 bis 90 Prozent aller Streitsachen können die Beteiligten den Gerichtsstandort wählen. „Und natürlich geht derjenige, der wählen kann, dorthin, wo er sich am besten aufgehoben fühlt. Das war in der Vergangenheit regelmäßig in Düsseldorf der Fall“, so Schüll. Der Ausbau des Patentgerichtsstandortes Düsseldorf sei ein wichtiger Beitrag zu einer auch in Zukunft funktionierenden Gerichtsbarkeit in Deutschland. Schließlich tauge das gesamte System der gewerblichen Schutzrechte nichts, wenn nicht eine wirklich kompetente und effiziente Gerichtsbarkeit dafür sorge, dass Rechteinhaber ihre Rechte auch durchsetzen können.

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