Den Dubai-Fonds von ACI droht die Insolvenz.
Jetzt müssen Anleger mit Rückforderungen in Millionenhöhe rechnen.
Die Kanzlei Göddecke bereitet Schadensersatzklagen wegen
Kapitalanlagebetrug vor.
Ein Teil der Dubai-Fonds von Alternative Capital Invest (ACI) ist
offenbar zahlungsunfähig. Die Geschäftsführung des ACI-Fonds III hat
die Anleger von der Notwendigkeit eines Insolvenzantrags informiert.
Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte geht davon aus, dass weitere
Dubai-Fonds folgen. „Die Anleger müssen mit hohen Rückforderungen des
Insolvenzverwalters rechnen“, warnt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bei Insolvenz müssen Anleger der ACI-Fonds auf Rückforderungen
gefasst sein. Rechtsanwalt Göddecke erklärt warum: „Die Anleger haben
von den Fonds Ausschüttungen erhalten. Diese wird der
Insolvenzverwalter zurückfordern.“ Ganz schutzlos sind Anleger jedoch
nicht. Die Kanzlei Göddecke hat sich erst kürzlich am Landgericht
Traunstein gegen den Insolvenzverwalter eines Concordia-Fonds
durchgesetzt.
ACI hat mit sieben Dubai-Fonds schätzungsweise 200 Millionen
eingesammelt und teilweise mit Prominenten wie Boris Becker oder
Michael Schumacher geschmückt. Die Kanzlei Göddecke hat gegen die
Fondsinitiatoren Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft
Bielefeld ermittelt wegen Betrugsverdacht. „Bei ACI finden wir alle
Zutaten für ein Schneeballsystem“, erklärt Rechtsanwalt Göddecke.
Die Kanzlei Göddecke bereitet derzeit Schadensersatzklagen vor.
Dabei setzen die Rechtsanwälte verschiedene Hebel an: „Die
Initiatoren überziehen wir mit Klagen aufgrund von
Kapitalanlagebetrug. Beim Treuhänder setzen wir auf Verstöße gegen
Treuhandpflichten. Beim Anlageberater prüfen wir, wie die Beratung
des Anlegers erfolgt ist. Kam es zu Beratungsfehlern, können wir
Schadensersatzforderungen gut begründen“, erklärt Rechtsanwalt
Göddecke. Denn Anlageberater müssen ihre Kunden anlagegerecht und
anlegergerecht beraten. Alle Risiken der Kapitalanlage müssen auf den
Tisch. Außerdem muss die Kapitalanlage zu den Anlagezielen des
Kapitalanlegers passen. „Wir stoßen fast immer auf eine
Beratungssünde des Anlageberaters“, sagt Göddecke.
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