DStGB zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken: Gefahr für kommunale Investitionen

Anlässlich der für heute vorgesehenen
Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Laufzeitverlängerung
von Atomkraftwerken sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in
Berlin:

„Eine Laufzeitverlängerung darf die von den Kommunen und ihren
Stadtwerken auf den Weg gebrachten Investitionen für den Ausbau der
erneuerbaren Energie nicht gefährden. Planung und Ausbau von
Energieerzeugungsanlagen sind keine kurzfristigen Entscheidungen,
sondern langfristige Prozesse. Die Stadtwerke haben sich darauf
eingestellt, dass in wenigen Jahren die Atomkraftwerke vom Netz gehen
und dann die Nachfrage nach ihrer Stromerzeugung steigt. Eine
Änderung der politischen Vorgaben muss einen Ausgleich vorgesehen,
damit die Stadtwerke keinen Wettbewerbsnachteil erleiden und der
zügige Ausbau regenerativer Energien vorangeht.“

Landsberg wies auch auf die negativen Auswirkungen der
Laufzeitverlängerung auf die regionale Wirtschaft hin. „Wir
befürchten, dass mit der Laufzeitverlängerung auch eine Schwächung
von regionaler Wirtschaft und Arbeitsmarkt verbunden ist. Wird die
Investitionsfähigkeit der Stadtwerke geschwächt, hat dies negative
Auswirkung auf die Unternehmen in den Gemeinden und Regionen, die auf
Aufträge der Stadtwerke angewiesen sind.“

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