DStGB Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg zu den Unterkunftskosten und zum Bildungspaket

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem
Beschluss der Bundesregierung zu den Unterkunftskosten für Hartz IV
Empfänger einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Bund
wird seine Beteiligungsquote für das Jahr 2011 um 1,5 Prozent auf
25,1 Prozent erhöhen. Bei geschätzten Gesamtausgaben für die Kosten
der Unterkunft in Höhe von 14,3 Mrd. Euro 2011 wird der Bund damit
3,6 Mrd. Euro übernehmen, 200 Mio. Euro mehr als 2010. Das reicht
aber nicht aus. Wir brauchen endlich eine Änderung der
Anpassungsformel und deren Ankopplung an die tatsächlichen Ausgaben.
Es kann nicht sein, dass in Anwendung der Formel trotz steigender
Wohnkosten der Anteil des Bundes an diesen Ausgaben sinkt. 2010 wird
der Bund „nur“ 3, 3 Mrd. Euro zahlen, was einer Quote von 23,6
Prozent entspricht. Notwendig wären allein im Jahr 2010 35,8 Prozent
oder 5 Mrd. Euro. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung müsste sich
der Bund für das Jahr 2011 sogar mit 37 Prozent beteiligen. Denn im
kommenden Jahr zeichnen sich bereits neue zusätzliche Belastungen
der Kommunen ab. Das gilt zum Beispiel für den Wegfall der
Heizkostenkomponente beim Wohngeld und die Streichung des Wohngeldes
für Kinder.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem Bildungspaket
für Hartz IV Kinder einen wichtigen Baustein, um die Bildungschancen
dieser Kinder zu verbessern. Es muss allerdings sichergestellt
werden, dass die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung ihre
Kompetenzen einbinden können. Dort liegt das Sachwissen über die
Umstände und Strukturen vor Ort und die Kenntnisse über Schulen,
Sportvereinen, kulturelle Einrichtungen wie Musikschulen und anderen
kommunale Angebote. Die Jobcenter sollten die notwendigen Leistungen
bei den Kommunen „einkaufen“ und könnten die Durchführung dann
weitgehend den Kommunen überlassen. Damit würden Parallelstrukturen
vermieden und der Verwaltungsaufwand minimiert. Ein wichtiger
Baustein des Bildungspaketes muss auch der individuelle
Förderunterricht (Nachhilfe) sein. Seit Jahrzehnten fördern Eltern
ihre Kinder durch Nachhilfeunterricht, weil sie selbst oftmals nicht
in der Lage sind, die entsprechende Hilfe zu leisten. Es ist ein
Gebot der Chancengerechtigkeit, dass alle Kinder in gewissem Rahmen
diese Möglichkeiten erhalten. Das entbindet nicht die Schulen,
soviel Förderung wie möglich für jeden Einzelnen umzusetzen, sondern
ist lediglich ein ergänzendes Modul.

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de