Die Umsetzung der DSGVO ist für alle Unternehmen
Pflicht, doch viele Unternehmer sind nicht ausreichend darauf
vorbereitet. Auf www.anwalt-für-datenschutz.eu erhalten Firmen ihr
individuelles Datenschutz-Gutachten mit Abmahnsicherheit.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25.
Mai 2018 wird Datenschutz neu definiert. Unternehmen, welche die
Verordnung nicht fristgerecht oder nur unzureichend umsetzen, drohen
empfindliche Sanktionen.
Der Potsdamer Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Cornelius
Matutis rät Unternehmensverantwortlichen jetzt zu handeln. Auf seiner
Webseite stehen Unternehmern zahlreiche Informationen zum Thema zur
Verfügung. Außerdem bietet die Plattform ein kostengünstiges und
rechtssicheres Datenschutz-Gutachten an.
Das Gutachten-Paket beinhaltet u.a. eine vollständige anwaltliche
Prüfung der Vorgaben und Maßnahmen zur Erfüllung der DSGVO. Nach
Umsetzung der Empfehlungen sind Unternehmen abmahnsicher. Bis Anfang
Mai erhalten Unternehmen noch einen zusätzlichen Check im Bezug auf
die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Rechtsanwalt Matutis: „Am 25. Mai beginnt eine neue,
branchenübergreifende Ära im Datenschutz, von der alle Unternehmen
betroffen sind. Die Unternehmen sind verpflichtet, die neue
Verordnung anzuwenden. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche
Abmahnungen und Bußgeldverfahren auf Unternehmer zukommen.“
Die neuen Anforderungen sind hoch und der Bußgeldkatalog stellt
harte Strafen in Aussicht. So sind bei bestimmten Verstößen gegen die
DSGVO Strafen von 4% des weltweiten Jahresumsatzes bzw. 20 Millionen
Euro vorgesehen.
„Gerade für kleine- und mittelständische Unternehmen ist es
wichtig, von Abmahnungen und dem damit verbundenen Ärger verschont zu
bleiben. Die Prüfung durch meine Kanzlei ist unkompliziert,
rechtssicher und in jedem Falle kostengünstiger als die zu
erwartenden Abmahnkosten.“, so Rechtsanwalt Matutis weiter.
Informationen finden Sie auf: https://anwalt-fuer-datenschutz.eu/
Ãœber RA Cornelius Matutis
Jahrgang 1974, seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Studium der
Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin mit den
Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und
Datenschutzrecht. Seit 2007 Vorstandsvorsitzender der
Interessenvertretung des Onlinehandels e.V. und seit 2013 Fachanwalt
für gewerblichen Rechtschutz.
Bildmaterial zum Download: http://ots.de/11BxLN
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Cornelius Matutis
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Tel: +49 (0)331 / 813 284 -70
E-Mail: presse@anwalt-fuer-datenschutz.eu
Internet: www.anwalt-fuer-datenschutz.eu
Original-Content von: Rechtsanwalt Cornelius Matutis, übermittelt durch news aktuell