Droht P&R Anlegern am Ende die Privatinsolvenz?

P&R Anleger beschäftigt nicht nur die Pleite dreier
Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Müssen sie am Ende mit ihrem
Privatvermögen haften? Schließlich sind Kunden mit ihrem Investment
Eigentümer der Container geworden – mit Rechten und Pflichten. Den
schlimmsten Fall für Anleger fasst das Verkaufsprospekt zum Angebot
Nr. 5005 der P&R Transport-Container GmbH (Fassung 08.01.2018) auf S.
35 zusammen: „Das maximale Risiko des Anlegers besteht über den
Totalverlust der Vermögensanlage hinaus in der Gefährdung des
sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz.“

Diese Gefahr besteht unter anderem dann, wenn der vereinbarte
Rückkauf der Container an die P&R Transport-Container GmbH nach Ende
der Vertragslaufzeit platzt. Dann blieben die Kunden Eigentümer und
müssten mit ihrem sonstigen Vermögen für Wartung, Pflege und
Bewirtschaftungskosten der Container aufkommen.

Darüber hinaus haften Anleger etwa für nicht bezahlte Stand- und
Hafengebühren, wenn „andere hierzu verpflichtete Personen nicht in
der Lage sind, die Gebühren zu begleichen.“ Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte erklärt:
„Als solche Personen kommen insbesondere die Leasinggesellschaften in
Betracht, die die Container von der P&R Equipment & Finance Corp.
gemietet haben.“

Die P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz
beschafft auf Grundlage eines Rahmenvertrages für die Emittentin P&R
Transport-Container GmbH die Standardcontainer und nimmt diese bei
einem Rückkauf zurück. Gleichzeitig koordiniert dieses Unternehmen
die Mietverträge mit Container-Leasinggesellschaften.

Kommt es – wie nun geschehen – zu Störungen dieses Geflechts,
droht P&R-Kunden also theoretisch eine persönliche Haftung als
Eigentümer der Container. Dabei könnten allein die möglichen
Standgebühren Anleger binnen kurzer Zeit empfindliche Summen kosten.
„Die Gebühren sind je nach Region unterschiedlich hoch.
Durchschnittlich können sie etwa 35 Euro pro Tag und Container
betragen“, beziffert Lars Murken-Flato. Bei einem Kaufpreis von 2720
Euro pro Container wäre das investierte Kapital in rund elf Wochen
verloren, schnell würden Kunden erheblich draufzahlen. Abgesehen
davon dürfte es für Anleger unmöglich sein, sich allein um einen
Verkauf oder die weitere Vermarktung ihres Containers zu kümmern.

Tatsache ist: Weder die P&R Transport Container GmbH noch die
Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. haben bislang einen
Insolvenzantrag gestellt. Wie eng die P&R Unternehmen aber
wirtschaftlich verbunden sind, macht die Veröffentlichung der P&R
Transport Container GmbH bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht am 21. März deutlich. Das Unternehmen
informiert über drohende Zahlungs- und Rückkaufausfälle gegenüber
ihren Anlegern. Dazu könne es kommen, weil die Zahlungen an Kunden
von Forderungen abhingen, die das Unternehmen gegenüber den drei
insolventen Teilen der P&R-Gruppe habe.

Kunden sollten also in jedem Fall schnell handeln und sich
fachanwaltlich beraten lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet allen
Anlegern der P&R Gruppe eine kostenlose Erstberatung an. Geschädigte
können sich an Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars
Murken-Flato wenden.

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema:
https://hahn-rechtsanwaelte.de/pr-container-investments

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: lars.murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell