„Der Dreistufentest wird zur Farce, die
Rundfunkräte haben die Onlineauftritte der ARD einfach abgenickt“,
kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, die Beurteilung der
Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch die
zuständigen Aufsichtsgremien. So habe die Verbreitung des
Text-Portals „tagesschau.de“ auf allen Distributionskanälen – mobil,
mit Apps, bei Facebook oder Twitter – nichts mehr mit Rundfunk zu
tun.
Es sei ein Skandal, dass das im Rundfunkstaatsvertrag
niedergelegte Verbot presseähnlicher Angebote bisher komplett
leerlaufe, sagte der BDZV-Hauptgeschäftsführer heute anlässlich der
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) in Berlin. ARD und ZDF legten
„presseähnlich“ so aus, dass ihr Angebot eins zu eins so aussehen
müsse wie gedruckte Zeitungen oder Zeitschriften. Kein Presseangebot
habe heute jedoch noch eine solche Anmutung. „Presse ist nicht nur
“offline“, sondern auch das, was unsere Verlage online und mobil
verbreiten.“ Die Rechnung für diesen „Auftrag ohne Grenzen“ werde im
Übrigen der Gebührenzahler zu tragen haben, warnte Wolff. Denn die
Ausgaben der Sender für Onlineangebote würden sich im Vergleich zu
dem bisher zulässigen Etat mehr als verdoppeln.
Er kündigte an, dass der BDZV alle politischen und juristischen
Mittel ausschöpfen werde, um gegen die expansiven Onlinepläne von ARD
und ZDF vorzugehen. Der Hauptgeschäftsführer appellierte in diesem
Zusammenhang an die Ministerpräsidenten der Länder. Sie müssten dafür
sorgen, dass der im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene
Drei-Stufen-Test nicht als „Muster ohne Wert“ behandelt werde. Die
Zeitungsverleger prüften derzeit, mit dieser Angelegenheit erneut die
EU-Kommission zu befassen. „Das wird wieder ein Thema für Brüssel“,
erklärte Wolff.
Ferner wies Wolff Vorwürfe aus den Reihen der Intendanten
entschieden zurück, wonach die Zeitungsverleger für die Löschung von
Sendeinhalten (so genanntes Depublishing) in den Internetarchiven des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlich seien. Eine solche
Forderung habe der BDZV niemals erhoben. Vielmehr sei es einzig und
allein um die extensive – und nach Abschluss der pro-forma-Tests
praktisch grenzenlose – Ausweitung der Textangebote bei ARD und ZDF
gegangen.
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