Sommer, Sonne, Sonnenschein: Das schöne Wetter
lockt viele Fahrradfahrer zu Ausflügen. Auch Autobesitzer steigen
jetzt wieder öfter aufs Zweirad, um beispielsweise zur Arbeit zu
kommen. Doch ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer brauchen auch
Radfahrer einen passenden Versicherungsschutz. Wie Zweiradnutzer am
besten abgesichert sind, verrät Dr. Klein.
Deutschland ist ein Fahrradland, dafür sprechen die Zahlen des
Zweirad-Industrie-Verbandes: Insgesamt gibt es in Deutschland 72
Millionen Fahrräder. Allein im letzten Jahr wurden rund 4,1 Millionen
Fahrräder und E-Bikes verkauft. Damit liegt Deutschland in der
Europa-Statistik mit den meisten Fahrrädern pro Kopf hinter den
Niederlanden und Dänemark an dritter Stelle.
Durchschnittlich 528 Euro geben die Deutschen für ein neues
Fahrrad aus. Umso ärgerlicher ist es, wenn das gute Stück gestohlen
wird. Die Hausratversicherung zahlt in diesen Fällen nur, wenn das
Fahrrad aus einem verschlossenen Keller oder einer Garage entwendet
wurde. In vielen Fällen kann die Hausratversicherung jedoch gegen
einen Beitragszuschlag erweitert werden und haftet dann auch bei
einem Diebstahl aus dem Gemeinschaftsraum oder vom Laternenpfahl
während des Kinobesuchs. „Doch auch dann zahlt die Versicherung nur,
wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert wurde“, warnt Stephan
Gawarecki, Vorstandssprecher des Finanzdienstleisters Dr. Klein & Co.
AG. Und wer häufiger nachts mit dem Drahtesel unterwegs ist, sollte
beim Vertragsabschluss noch darauf achten, die Nachtzeitklausel
auszuschließen. Denn nach dieser zahlt die Versicherung zwischen
22.00 und 06.00 Uhr nur, wenn das Rad in dieser Zeit aus
verschlossenen Räumen wie Haus, Keller oder Garage entwendet wurde.
Fahrrad-Codierung erschwert Hehlerei
Eine spezielle Fahrradversicherung braucht nur, wer ein besonders
teures Rad besitzt, denn die Hausratversicherung zahlt maximal 5
Prozent der Versicherungssumme für ein Fahrrad. Auch wer Vandalismus
oder Teilediebstahl abdecken möchte, muss auf eine extra
Fahrradversicherung zurückgreifen. Generell ist jedoch für jedes neue
oder höherwertige Fahrrad empfehlenswert, dieses codieren zu lassen:
Die Kennzeichnung schreckt Diebe ab und erschwert ihnen den
Weiterverkauf. Sie erfolgt entweder per Gravur oder mittels eines
speziellen, gegen Ablösen gesicherten Etiketts und wird von
Fahrradclubs, einigen Fahrradhändlern und der Polizei vorgenommen.
Im Straßenverkehr sind Fahrradfahrer häufig besonders stark
gefährdet. Kommt es zu einem Unfall, muss der Verursacher die Kosten
für ärztliche Behandlungen, Folgeschäden und Schmerzensgeld zahlen.
Hat der Fahrradfahrer den Unfall verursacht, leistet seine private
Haftpflichtversicherung. Wenn die sogenannte
„Forderungsausfalldeckung“ mitversichert ist, springt die
Versicherung – zumindest für Personenschäden – auch dann ein, wenn
der fremde Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung
besitzt. Aufpassen sollten allerdings Nutzer eines E-Bikes: „Oftmals
werden Elektrofahrräder nicht von der privaten
Haftpflichtversicherung abgedeckt“, erklärt Gawarecki. „In diesem
Fall muss eine eigene Haftpflichtversicherung für E-Bikes
abgeschlossen werden.“
Richtig abgesichert im Straßenverkehr
Wird der Radfahrer bei dem Unfall verletzt und trägt bleibende
Verletzungen davon, zahlt die private Unfallversicherung die im
Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Die
Berufsunfähigkeits-versicherung leistet dagegen, wenn der Unfall zu
einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führt. Kommt es aufgrund des
Unfalls zu Rechtsstreitigkeiten, hilft die
Verkehrsrechtschutzversicherung. Sie übernimmt die Anwalts- sowie
Prozesskosten und schützt den Versicherungsnehmer zusätzlich auch als
Fußgänger oder Inline-Skater.
Neben dem passenden Versicherungsschutz ist auch die Einhaltung
von Sicherheitsregeln wichtig. Da sich Unfälle nicht immer vermeiden
lassen, hat das Tragen eines Radhelmes oberste Priorität. Auch
spezielle Fahrsicherheitstrainings für Radfahrer können die
Unfallrisiken reduzieren.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Versicherungen finden
Sie auf www.drklein.de/versicherung.html.
Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.bit.ly/1K3FV3i
Über Dr. Klein
Dr. Klein ist unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für
Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu
allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung.
Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund 650
Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954
ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen
Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen
Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten
Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und
zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen
zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den
Dr. Klein Kunden stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Dafür wurde das Unternehmen u.a. von
Springer-Fachmedien als „vorbildlicher Finanzvertrieb“ und von n-tv
mit dem „Deutschen Fairnesspreis“ ausgezeichnet. Dr. Klein ist eine
100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten
internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG
Pressekontakt:
Sven Westmattelmann
Manager Communications
Tel.: +49 (0)30 / 42086 – 1935
Mobil: +49(0)151 / 5802 – 7993
Fax: +49 (0)30 / 42086 – 1999
E-Mail: presse@drklein.de
Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Internet: www.drklein.de
Facebook: www.facebook.com/drkleinag
Google+: google.com/+drklein
Twitter: www.twitter.com/Dr_Klein_de
Blog: www.drklein.de/blog/
Newsletter Privatkunden: www.drklein.de/newsletterarchiv.html
Newsletter Firmenkunden:
www.drklein.de/newsletterarchiv-firmenkunden.html