Immobiliennahe Versicherungen im Fokus: Machen Sie
Ihre Versicherungen sturmfest
Anfang des Jahres lag in den meisten Regionen Deutschlands
zumindest für einige Tage genügend Schnee, um bei Kindern für
freudige Augen zu sorgen. Schnell wurden Schlitten und Schlittschuhe
ausgepackt. Doch schnell herrschten wieder eher frühlingshafte
Temperaturen. Der Klimawandel beschert uns statt verschneiter
Winterlandschaften Regen, Orkanböen und Hagelstürme. Da begibt sich
manch Baum ungewollt in die Horizontale und Dachziegel liegen
plötzlich auf der Terrasse. Welche Versicherungen kommen für Schäden,
die diese Wetterkapriolen anrichten, eigentlich auf?
Mieter sind in solchen Fällen fein raus: Schäden an der Immobilie
oder beispielsweise durch von der Immobilie bei Sturm herabfallende
Dachziegel sind Sache des Vermieters. Doch auch dieser kann sich
absichern. Schließt der Eigentümer einer Immobilie – egal ob selbst-
oder fremdgenutzt – eine Wohngebäudeversicherung ab, bezahlt diese
die Kosten für Schäden, die durch Gefahren wie Blitzschlag, Feuer,
Sturm und Hagel entstanden sind. Dazu gehören gegebenenfalls selbst
Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die
Sicherung des Grundstücks.
Fallen also beispielsweise bei Sturm (mindestens Windstärke 8)
Dachziegel von Ihrem Dach, so zahlt die Reparatur des Daches die
Wohngebäudeversicherung. Angenommen, die Dachziegel beschädigen beim
Herunterfallen Ihr Terrassendach, so zahlt den Schaden ebenfalls Ihre
Wohngebäudeversicherung. Beschädigen Ihre Dachziegel dagegen das
Terrassendach des Nachbarn, so zahlt dessen Wohngebäudeversicherung.
Sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht im Vorfeld nicht
nachgekommen, weil Sie z.B. von losen Dachziegeln wussten, die
herunterzufallen drohten, so zahlt die Wohngebäudeversicherung des
Nachbarn zwar, nimmt aber ihre private Haftpflichtversicherung in
Regress.
Auch Personenschäden müssen versichert werden
Werden durch die vom Dach fallenden Ziegel Personen verletzt, so
kommt es darauf an, wer verletzt wird: Werden ein Nachbar oder mein
Gast verletzt, so zahlt meine private Haftpflichtversicherung. Wird
jedoch ein Mitglied meiner Familie verletzt, das in der
Haftpflichtversicherung mitversichert ist, so zahlt diese nicht, da
es sich dann um einen sogenannten „Eigenschaden“ handelt. Hier würde
dann nur eine private Unfallversicherung greifen.
Angenommen, durch das Loch im Dach tritt Regen ein und das Parkett
quillt auf. Für diesen Schaden steht wieder die
Wohngebäudeversicherung gerade. Für Schäden an Möbeln oder einem
Computer hingegen wäre die Hausratversicherung zuständig. Beschädigen
die Ziegel ein Auto, übernimmt den Schaden in der Regel die
Kfz-Kaskoversicherung.
Vermieter benötigen besonderen Versicherungsschutz
Sofern in den vorgenannten Fällen die private
Haftpflichtversicherung eintritt, so gilt dies in der Regel nur bei
selbstbewohnten Immobilien. Wird das Haus oder die Wohnung vermietet,
ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr
sinnvoll, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Einige Versicherungen bieten inzwischen auch private
Haftpflichtversicherungen an, bei denen eine solche Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter inkludiert ist.
Alles ganz schön kompliziert? Wohl wahr! Deshalb sollten Sie
dringend jemanden fragen, der sich damit auskennt. Unsere
Dr.-Klein-Experten vor Ort beraten Sie gern.
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherungen finden Sie auch
auf den Web-Seiten von Dr. Klein unter
www.drklein.de/gebaeudeversicherung.html.
Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.goo.gl/RwPPiv
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zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende
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Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954
ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen
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zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
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Kunden von Dr. Klein stets den einfachsten Zugang zu den besten
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