„Wer die Kosten für den Ausbau der Anliegerstraßen in unseren
Gemeinden verstaatlicht, der wird über kurz oder lang auch die
Entscheidung über den Ausbau von Straßen auf den Staat übertragen
müssen. Die CSU hingegen will keine Entmündigung unserer Kommunen.
Wir vertrauen auf die Regelungskompetenz unserer Kommunalpolitiker.
Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen darf nicht ausgehöhlt
werden.“ Das sagt Dr. Florian Herrmann, der Vorsitzende des
Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des
Bayerischen Landtags, zur heutigen Pressekonferenz der Freien Wähler.
Die Freien Wähler hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die
Kosten für den Ausbau der Anliegerstraßen vor allem dem bayerischen
Steuerzahler aufbürdet. Herrmann zeigte sich verwundert, dass die
Freien Wähler eine solche Kehrtwende vollziehen: „Das
Straßenausbau-Beitragsrecht ist vor nicht mal einem Jahr geändert
worden. Nach intensiver Diskussion haben alle Fraktionen in ihren
Gesetzentwürfen an der beschlossenen Regelung festgehalten. Außerdem
waren sich alle Fraktionen einig, dass wir uns das Gesetz 2018 im
Lichte der neuen Erfahrungen noch mal anschauen wollen. Dass die
Freien Wähler diese Ergebnisse nicht abwarten wollen, ist wenig
seriös.“ Sie zeigten damit, dass sie an Fakten aus der Praxis nicht
interessiert seien.
Offensichtlich würden sich die Freien Wähler mit dem Vorschlag in
Populismus flüchten und den Grundstücksbesitzern vermeintliche
Wahlgeschenke anbieten. „Ich glaube aber, dass die Bürgerinnen und
Bürger dieses –linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel– durchschauen.
Irgendwer muss die Rechnung für die Straßen immer bezahlen. Es gibt
keinen Goldesel“, sagte Herrmann. Und weiter: „So führt man die
Steuerzahler an der Nase herum.“
Die Regelungen zum Straßenausbau-Beitragsrecht sehen unter anderem
vor, dass Städte und Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung
von Ortsstraßen Beiträge erheben sollen. Wieso es gerecht sein soll,
dass die Ersterschließung eines Grundstücks weiter von den
Grundstücksbesitzern und den Kommunen bezahlt werden, der
Straßenausbau dann aber weitgehend vom Freistaat Bayern und damit
aber auch wieder vom Steuerzahler, könnten die Freien Wähler nicht
erklären. Fest stehe lediglich, dass den Gemeinden und Städten
zunächst Beitragsausfälle in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe
entstehen würden,“ so Herrmann weiter. „Selbst ein kompliziertes
Umverteilungssystem über den Freistaat Bayern zur Gegenfinanzierung
ist sicherlich nicht im Sinne der Kommunen. Die Freien Wähler
schwächen damit die Eigenständigkeit der örtlichen Lokalpolitiker und
machen sie vom Tropf des Staates abhängig.“
Herrmann betont abschließend die Anliegen der CSU-Fraktion: „Für
uns bleibt der Zeitplan gültig: Wir werden bis zum Frühjahr 2018 das
Gesetz anhand aktueller Urteile und bisheriger Handhabung in der
Praxis anschauen und prüfen, so wie das der Landtag beschlossen hat.
Die Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen soll erhalten bleiben, ohne
die Bürger finanziell über Gebühr zu belasten. Hier ist gesundes
Augenmaß gefragt.
Pressekontakt:
Franz Stangl
Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2496
Telefax: 089/4126-69496
E-Mail : franz.stangl@csu-landtag.de
Simon Schmaußer
Stellv. Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2489
Telefax: 089/4126-69489
E-Mail : simon.schmausser@csu-landtag.de
Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell