Digitalisierung in Deutschland und Europa gestalten – Interessenvertreter fordern Mindeststandards

Berlin, 11. Dezember 2017 – Neue Geschäftsmodelle, neue Mobilitätskonzepte, neue Prozesse – die Digitalisierung schreitet auch bei der Deutschen Bahn kontinuierlich voran, ungeachtet von Ländergrenzen. Aus diesem Grund haben sich der Europäische Betriebsrat DB AG (EBR DB AG) und der Konzernbetriebsrat DB AG (KBR DB AG) erstmals auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit verständigt. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist ein gemeinsames Positionspapier zur Digitalisierung innerhalb des DB Konzerns, in dem beide Gremien gewisse Mindeststandards einfordern. Dabei stehen der Schutz der Beschäftigten vor den möglichen Risiken des digitalen Wandels und insbesondere die Stärkung der europäischen Interessenvertretungen im Fokus. So erwarten der EBR DB AG und der KBR DB AG, künftig gemeinsam regelmäßig und umfassend vom Arbeitgeber über digitale Entwicklungen im DB Konzern und deren Auswirkungen auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen informiert zu werden. Zudem sprechen sich beide Gremien für eine enge Abstimmung mit den nationalen, regionalen und lokalen Interessenvertretungen aus. Ebenso wichtig sind Bildungsmaßnahmen, die die Beschäftigten für den Umgang mit neuen digitalen Prozessen befähigen. Für den Fall, dass diese neuen digitalen Prozesse gar zu einem Arbeitsplatzverlust führen, müssen schützende Regelungen im Sinne der betroffenen Beschäftigten geschaffen werden.
„Die Arbeitswelt verändert sich, aber unsere Kollegen dürfen dabei nicht hinten runter fallen, weder in Deutschland noch in Europa. Deswegen appellieren wir an den Konzernvorstand, sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung auch über die Ländergrenzen hinaus zu stellen“, so Jens Schwarz (Vorsitzender KBR DB AG). Eine besondere Herausforderung ist dabei die unterschiedliche Gesetzeslage im In- und europäischen Ausland. In Deutschland ist die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich verbrieft und lässt sich im Zweifel rechtlich durchsetzen. Ganz anders im europäischen Ausland, wie Jörg Hensel (Vorsitzender EBR DB AG) erläutert: „In Europa gibt es etwas Vergleichbares wie das deutsche Betriebsverfassungsgesetz nicht. Deswegen wollen wir mit dem Konzernvorstand ein gemeinsames Verständnis erzielen und verbindliche Absprachen treffen. Ein DB-Mitarbeiter ist ein DB-Mitarbeiter, ganz gleich in welchem Land er tätig ist.“