Dienstwagen: Ein-Prozent-Regelung gilt für alle Firmenautos

Wenn mehrere Fahrzeuge zum Vermögen eines Einzelunternehmers gehören, dann muss der
Nutzwert jetzt für jeden einzelnen Wagen nach der Ein-Prozent-Methode versteuert werden.
Darauf weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.

Bislang wurde nur das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis besteuert, sagte der Berliner
Steuerberater Andreas Linow im Videointerview mit dem Portal: „Wenn der Unternehmer
bislang beispielsweise einen Smart und eine S-Klasse im Betrieb hat, musste bisher nur das
teurere Auto versteuert werden.“ Da dies nun für alle Fahrzeuge gelte, sei zu überlegen, ob
gegebenenfalls Autos aus dem Firmenvermögen herausgenommen werden.

Die Alternative sei das Führen eines Fahrtenbuches, um dem Finanzamt gegenüber die
überwiegende berufliche Nutzung der Wagen nachweisen zu können.