
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über Landwirtschaft, Energiesteuer, Weitergabe steuerlicher Daten und über zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen, die zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Landwirtschaft
Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Energiesteuergesetz
Die Energiesteuer auf als Kraftstoff versteuertes Erdgas steigt von 18,38 EUR/MWh (1,838 ct/kWh) auf 22,85 EUR/MWh (2,285 ct/kWh).
Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an die Ermittlungsbehörden
Gesundheit
„Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 sieht mehrere stufenweise Erhöhungsschritte bei den Tabaksteuertarifen vor“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Änderungen bei der Biersteuer
Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht.
Quelle:
BMF online, Meldung v. 27.12.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB BAAAJ-82362