Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil III

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil III
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert über Landwirtschaft, Energiesteuer, Weitergabe steuerlicher Daten und über zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen, die zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Landwirtschaft

Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Energiesteuergesetz

Die Energiesteuer auf als Kraftstoff versteuertes Erdgas steigt von 18,38 EUR/MWh (1,838 ct/kWh) auf 22,85 EUR/MWh (2,285 ct/kWh).

Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an die Ermittlungsbehörden

Gesundheit

„Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 sieht mehrere stufenweise Erhöhungsschritte bei den Tabaksteuertarifen vor“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Änderungen bei der Biersteuer

Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht.

Quelle:

BMF online, Meldung v. 27.12.2024 (il)

Fundstelle(n): NWB BAAAJ-82362