Nach der Bestattung setzt die Ruhe ein, die Hektik und die Trauer der Tage vor der Bestattung weichen allmählich der persönlichen Routine und der Alltag kehrt wieder ein. In den ersten Wochen kümmert sich die Friedhofsverwaltung noch um die Grabstelle, wenn die Kränze und Gestecke der Beerdigung entsorgt werden.
Wie soll aber nach dieser Zeit die Grabpflege geregelt werden, damit die Grabstätte im Laufe der Zeit nicht verwahrlost oder für andere Besucher des Frieshofes vernachlässigt wird? Oftmals nahmen die Anverwandten die Grabpflege selber in die Hand, um die Kosten hierfür zu sparen. Wenn aber ein Teil der Totenfürsorgeberechtigten außerhalb wohnt, bleibt dieser Aufwand meistens an den Angehörigen haften, die auch die Möglichkeit haben, regelmäßig den Friedhof zu besuchen.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Wenn die Verwandten nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, die Grabpflege über eine lange Laufzeit zu gewährleisten, ist es sinnvoll solche Kosten im Rahmen einer Vorsorgeplanung zu berücksichtigen. Viele Menschen oder die unmittelbaren Verwandten schließen eine Sterbegeldversicherung ab, um die Kosten für eine Bestattung und die damit auch anfallenden Gebühren für Grabstelle, Aufbahrung oder Überführung abzudecken. Je nach dem, wie hoch eine solche Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, eine Gärtnerei mit Pflege zu betrauen.
Dadurch besteht die Möglichkeit, die Pflicht der Erhaltung und Pflege der Grabstätte per Jahres- oder Dauerauftrag an Friedhofsgärtner zu übertragen. Die Frage nach der Pflege durch die Verwandten ist dann weitestgehend gelöst. Zumal die Belastung geringer ist, wenn die Bestellung der Grabpflege mit einer Einmalzahlung geregelt werden kann. Wenn die Entgelte für die Grabpflege in kürzeren Abständen gezahlt werden, liegt hier auch die Gefahr der Benachteiligung, weil die Kosten steigen können.
Wenn bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung durch die Verwandten, Erben oder Totenfürsorgeberechtigten dieses berücksichtigt wird, lassen sich die Fragen nach der regelmäßigen Grabpflege relativ einfach lösen. Das verbleibende Kapital aus der Sterbegeldversicherung kann sehr langfristig angelegt werden und über einen Dauerauftrag wird der Ausführende der Grabpflege auch bezahlt.
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