Im Schadenfall oder Leistungsfall zeige sich, wie gut ein Versicherungsunternehmen arbeitet. So ähnlich hat das jetzt der Bereichsleiter Schaden der Generali Versicherungen, M. Jetzlsperger gesagt. (Versicherungsbote, 19.05.2014).
Soll der Versicherungsmakler aber für seinen Kunden, den Versicherten eintreten, dann muss er genau wissen, welche Risiken vertraglich abgesichert waren, ob ein Selbstbehalt vereinbart war usw.
Deshalb besteht die alte Regel „Schaden folgt Vertrag“. Und deshalb bietet eine Maklerverwaltungssoftware sinnvoller Weise ihrem Nutzer für die Schadenverwaltung auch die Kunden- und die Vertragsverwaltung an. Denn bei Fragen zu den versicherten Risiken ist der Versicherungsmakler oder Inhouse Broker dann nur einen „Mausklick“ vom Vertrag und den Vertragsinformationen entfernt.
Eine typische Schadenerfassung beginnt also mit der telefonischen Meldung des Schadens seitens des Versicherten. Der Sachbearbeiter erkennt – sofern Telefonanlage und Maklerverwaltungssoftware „miteinander sprechen“ – den Anrufer und kann ihn mit Namen begrüßen. Während der Versicherte seinen Schaden meldet, sucht der Mitarbeiter anhand des Namens über eine integrierte Systemsuche nach dem richtigen Vertrag und erfasst zu diesem Vertrag den Schaden. Dann kann eine Schadenmeldung an den Versicherer erfolgen und die Regulierung angestoßen werden.
Hat der Versicherungsmakler eine Regulierungsvollmacht, so können noch weitere Prozessschritte bis hin zu den Zahlungsflüssen aus einer umfassenden Maklerverwaltungssoftware heraus stattfinden. Außerdem kann jeglicher anfallende Schriftverkehr zu einem Prozess „angeheftet“ werden.
In der Maklerverwaltungssoftware GIN-AX können alle diese Schritte der Schadenerfassung bis hin zur Schadenregulierung abgebildet werden. Damit hat der Versicherungsvermittler oder Inhouse Broker alle Informationen in seinem System dokumentiert und kann jederzeit für seinen Kunden im Besten Sinne tätig werden.
Bei Interesse an der Maklerverwaltungssoftware GIN-AX werden weiterführende Informationen gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen unter:
http://www.k2insurancelink.de