Zum Ende des Jahres 2011 sind Änderungen im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft getreten. Des Weiteren gilt seit 1. Januar 2012 das neue Familienpflegezeitgesetz.
Da Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsgesetze und -verordnungen zu informieren, müssen diese Gesetze, wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz, in allen Unternehmen jeglicher Größe und in der aktuellen Fassung ausgehängt werden!
Wenn Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht verstoßen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die laut § 21 Abs. 2 MuSchG mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 EUR belegt werden kann.
Daher wird dringend empfohlen, die aktuellen Gesetzestexte auszuhängen!
Dazu empfiehlt sich das Buch „Die neuen aushangpflichtigen Gesetze“ von der FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Es enthält die wichtigsten Vorschriften sowie weitere Gesetze und Verordnungen, ist auf dem neuesten Rechtsstand und kann durch die praktische Lochung sofort an geeigneter Stelle ausgehangen werden.
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