Die neue Unionsmarke

Das europäische Parlament und der Rat haben mit
der Verordnung (EU) 2015/2424, die am 23.03.2016 in Kraft getreten
ist, das fast 20 Jahre alte Gemeinschaftsmarkenrecht reformiert und
modernisiert. Die markanteste Änderung ist der Name der europäischen
Marke: Die frühere Gemeinschaftsmarke (in Deutschland auch EU-Marke
genannt) heißt von nun an Unionsmarke.

Die maßgebliche Wirkung und die Grundidee der europäischen Marke
ist geblieben. Wie früher die Gemeinschaftsmarke gewährt auch die
Unionsmarke gleichermaßen Schutz in allen Ländern der Europäischen
Union. Die Anmeldung und Registrierung erfolgt weiterhin einheitlich
über das Harmonisierungsamt, dessen neuer Name EUIPO („Amt der
Europäischen Union für Geistiges Eigentum“ oder in Englisch „European
Union Intellectual Property Office) ist“.

Welche inhaltlichen Änderungen sich durch die Modernisierung
ergeben haben, lesen Sie hier:
http://buse.de/insights/die-neue-unionsmarke/

Pressekontakt:
Christine Vock
LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz)
Rechtsanwältin, Partner Buse Heberer Fromm
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