
Seit 1996 (!) schon ist die Leasingbilanzierung nach IFRS (IAS 17) Gegenstand von Diskussionen. Dabei geht es darum, dass Leasinggegenstände je Ausgestaltung des Leasingvertrags in der Bilanz des Leasinggebers zu erfassen sind („Operate Lease“) oder in den Büchern des Leasingnehmers („Finance Lease“). Auf Basis des aktuellen IAS 17 erfolgt die Unterscheidung grundsätzlich danach, wer die Risiken aus dem Leasingvertrag trägt. Liegen diese beim Leasinggeber, handelt es sich um einen Operate Lease. Liegen sie beim Leasingnehmer ist es ein Finance Lease. IAS 17 gibt hierzu fünf Kriterien vor und drei Indikatoren. Bei den Kriterien handelt es sich bspw. um die Frage, ob am Ende des Leasingvertrags das Eigentum an dem Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer übergeht oder ob der Leasingvertrag den Großteils (75%) der wirtschaftlichen Nutzungsdauer umfasst.
Die Kritik entzündete sich daran, dass in der Praxis die Leasingverträge so ausgestaltet werden, dass die fünf Kriterien passgenau nicht erfüllt werden und somit keine Erfassung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer erfolgt. Der Wunsch des ehemaligen IASB Vorsitzenden David Tweedie war es, so die Anekdoten, dass er einmal in einem Flugzeug sitzen möchte, dass auch in der Bilanz der Airline erfasst ist.
Hierzu wurde in den letzten Jahren, nach zähen Diskussionen, ein Entwurf eines neuen Leasingstandards für IFRS
veröffentlicht. Dieser sah vor, dass grundsätzliche alle Leasingverhältnisse nach IFRS unabhängig von ihrer Ausgestaltung in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen waren. Ausnahmen sollte es bspw. für kurzlaufende Leasingverträge geben. An diesem Entwurf gab es sehr heftige Kritik von verschiedensten Seiten, insbesondere, und aus nachvollziehbaren Gründen, aus der Leasingbranche. Hierdurch sah sich das IASB gezwungen, einen neuen Entwurf eines Leasingstandards nach IFRS zu veröffentlichen. Dieser soll nun im ersten Quartal 2013 erfolgen. Die Fachwelt blickt gespannt nach London…
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