Die Hundeversicherung schützt Herrchen und Frauchen vor Schadensersatzansprüchen

Die Hundeversicherung schützt Herrchen und Frauchen vor Schadensersatzansprüchen

In Deutschland sind die Erstattungsansprüche im Schadensfall für den Geschädigten eindeutig geregelt, dennoch verfügt nicht jeder über eine entsprechende Versicherung, um bei einem Schaden Wiedergutmachung leisten zu können. Dabei sagt der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus, dass jeder bei einem Schaden gegenüber Personen oder an Gegenständen voll haftungsfähig ist. Minderjährige haften anders oder gar nicht, je nach Lebensalter. Grundsätzlich ist aber auch BGB geregelt, dass Halter von Tieren für die Schäden aufkommen, die von ihren Tieren verursacht werden (BGB § 833).

Bei Hunden oder Pferden gelten besondere Regelungen. Denn die Schäden dieser Tiere sind nicht durch die normale Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Hundehalter benötigt also eine spezielle Hundeversicherung. Schäden können in jeder Situation auftreten. Der Briefzusteller mit der zerbissenen Hose ist wohl der typische Fall, aber auch in Nachbars Garten zerwühlte Beete oder ein zerbissener Kinderfußball können bei den Geschädigten Unmut auslösen. Für diese Fälle benötigt der Hundehalter also die Hundeversicherung.

Die Hundeversicherung sollte mittlerweile keine mehr Diskussion für den Hundehalter sein, zu groß ist die Gefahr, durch berechtigte Schadensersatzforderungen seine Existenz zu gefährden – je nachdem, wie hoch der Schaden ausfällt. Ein verursachter Verkehrsunfall durch einen losgerissenen Hund kann, ohne entsprechende Hundeversicherung, eine lebenslange Zahlungsverpflichtung gegenüber verletzten Personen zur Folge haben. Nicht umsonst ist die Hundeversicherung in fünf Bundesländern Pflicht.

Wichtige Einschlüsse in der Hundehaftpflicht sind neben den Personen-, Sach- und Vermögensschäden auch die Leistungspunkte: Die Haftung fremder Hüter, wenn der Hund mal durch andere Personen ausgeführt wird. Aber auch Mietsachschäden sollten Bestandteil der Hundeversicherung sein, denn Nutzer einer Miet- oder Ferienwohnung müssen auch hier für Schäden geradestehen. Die angebissenen Türrahmen sind auch hier ein klassisches Beispiel. Je nach Gesellschaft liegen die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei bis zu 15 Mio. Euro.

Ein weiterer Punkt gewinnt immer mehr an Bedeutung: die Forderungsausfalldeckung. Dadurch soll vermieden werden, dass bei einem selber erlittenen Schaden die Forderung nach Schadensersatz ins Leere läuft. Denn nicht jeder Hundehalter hat sich mit der Hundeversicherung ausreichend geschützt und ist wohlmöglich finanziell nicht in der Lage, einen von seinem Hund verursachten Schaden zu tragen. Daher übernimmt die Forderungsausfalldeckung die Kosten des geschädigten Hundehalters, als wenn der Gegner selber über eine Hundeversicherung verfügen würde.

Mit der Hundeversicherung lässt sich aber nicht nur das Risiko eines Schadens abdecken, auch für den Hund selber gibt es zahlreiche Versicherungslösungen, z. B. für den Gesundheitsschutz mit der Hundeoperationsversicherung oder der Hundekrankenversicherung. Die Gesundheit des Hundes kann mitunter eine recht teure Angelegenheit werden und sollte nicht von Herrchens Geldbeutel abhängig sein.

Bildquelle: Alena Ozerova, fotolia.de

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