Die Großkanzlei ist nach wie vor die Ausnahme

Kleinkanzleien dominieren nach wie vor den deutschen Rechtsdienstleistungsmarkt. Rund ein Drittel aller Rechtsanwälte arbeitet als Einzelanwalt, 43 Prozent in einer Kanzlei mit zwei bis fünf Berufsträgern. Sie sind leicht überproportional in kleineren und mittleren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern anzutreffen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind häufig Sozialrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Das geht aus einer Befragung des Soldan Instituts unter 1.593 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hervor.

Im Mittel sind in einer deutschen Anwaltskanzlei 12 Berufsträger tätig, wobei dieser Wert sehr stark von wenigen großen überörtlichen Sozietäten beeinflusst wird. So üben 6 Prozent ihren Beruf mit elf bis 20 Berufsträgern aus und weitere 6 Prozent mit noch mehr, teilweise sogar mehreren hundert Anwälten. Im Durchschnitt sind die kleinsten Kanzleien in den Kammerbezirken Brandenburg, Thüringen, Koblenz und Sachsen anzutreffen, überdurchschnittlich große finden sich in Bamberg, Tübingen, Köln, München und Stuttgart.

Nach wie vor ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die vorherrschende Rechtsform für kleinere örtliche Sozietäten. Selbst unter den örtlichen Kanzleien mit bis zu fünf Berufsträgern haben nur 12 Prozent eine haftungsoptimierte Organisationsform gewählt, etwa die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB). „Mehrheitlich haftungsoptimiert sind Kanzleien erst ab einer Größe von elf oder mehr Rechtsanwälten“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. Die Hälfte der Befragten aus dieser Gruppe gab an, dass ihre Kanzlei als PartG mbB, GmbH, AG oder Limited Liability Partnership (LLP) organisiert ist.

Aus den Befragungen geht weiter hervor, dass ein enger Zusammenhang zwischen der gewählten Rechtsform und den Umsätzen besteht. Acht von zehn der Befragten aus PartG mbB gab den jährlichen Umsatz ihrer Kanzlei mit mehr als 1 Mio. Euro an. Diesen Umsatz nannten dagegen nur 2,5 Prozent der Anwälte aus Einzelkanzleien, 24 Prozent aus GbRs und 42 Prozent aus einfachen, nicht haftungsbeschränkten Partnergesellschaften.