Die fünf populärsten Irrtümer im Straßenverkehr (FOTO)

Wie war das noch mal …?“ – Millionen von Verkehrsteilnehmern,
die seit Jahrzehnten den Führerschein besitzen, sind sich unsicher.
Im Laufe der Jahre hat sich unmerklich ein gefährliches Halbwissen
eingeschlichen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse (BG ETEM) räumt in seiner aktuellen
Versichertenzeitschrift „impuls“ 02/2018 mit den fünf populärsten
Irrtümern im Straßenverkehr auf.

Kurz zusammengefasst sind das die wichtigsten Verkehrsregeln, die
viele Autofahrer allzu locker praktizieren:

1.Rechts überholen auf der Autobahn ist verboten – das denken
viele, gilt aber beispielsweise bei einem Stau nicht. Steht der
Verkehr auf der linken Spur oder ist höchstens 60 km/h schnell, darf
nämlich doch rechts überholt werden. Allerdings mit maximal 20 km/h
Unterschied, also einer Gesamtgeschwindigkeit von höchstens 80 km/h.

2.Einordnen im Reißverschlussverfahren soll möglichst zügig
geschehen – deshalb ordnen sich die meisten Autofahrer sehr rasch
ein, wenn sich die Fahrbahn von zwei auf einen Streifen verengt.
Tatsächlich fließt der Verkehr aber zügiger, wenn alle Autofahrer bis
zum Ende des zu schließenden Fahrstreifens fahren und sich erst dann
einordnen.

3.Hupen ist fast nie gestattet – das glauben viele und haben
Hemmungen, diese im Ausnahmefall zu benutzen. Doch Warnen durch Hupen
ist erlaubt, wenn innerorts beispielsweise ein Fußgänger die rote
Ampel überquert. Oder außerorts darf es als Überholsignal (nur kurz!)
auf Landstraßen benutzt werden, um dem Vorgänger das Überholen
anzuzeigen.

4.Haltende Busse dürfen nicht überholt werden – das ist zwar
rücksichtsvoll gegenüber den aussteigenden Fahrgästen, aber ein
haltender Bus darf mit Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h) und
ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden. Sobald ein Bus
allerdings während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er
tatsächlich nicht überholt werden. Das betrifft z. B. gefährliche
Haltestellen, die mit einem entsprechenden Zeichen markiert sind.
Dort müssen Busfahrer das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich
dieser nähern.

5.“Rechts vor links“ gilt immer – das meinen fast alle! Die Regel
„rechts vor links“ gilt beispielsweise nicht, wenn die rechts
einmündende Straße ein Feld- oder Waldweg ist, die einmündende Straße
ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder ein Fahrzeug aus einer
Grundstückseinfahrt kommt.

Noch unsicher? Im Online-Quiz „Kein Lappen für Lappen“ kann sich
jeder auf www.runtervomgas.de der härtesten Fahrprüfung Deutschlands
unterziehen und von Gernot Hassknecht (bekannt aus der ZDF heute
show) persönlich zu seinem aktuellen Wissensstand über Verkehrsregeln
testen lassen. Die Fragen basieren auf den amtlichen Prüfungsbögen
(wie aus der Führerscheinprüfung bekannt) und wurden mit
Unterstützung von TÜV und DEKRA umgesetzt.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
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