Die Folgen des Brexit für die Finanzwelt

Großbritannien und der EU-Pass
Seit den 1990iger Jahren gibt es die Regelung zum Europäischen Pass (EU-Pass). Dieser sieht im Wesentlichen vor, dass Finanzinstitute, die in einem EU-Land eine Zulassung (=Lizenz) haben, in jedem anderen Mitgliedsstaat agieren dürfen. Sowohl das Betreiben grenzüberschreitender Geschäfte über eine Niederlassung oder Zweigstelle in dem jeweiligen Land („Niederlasssungsfreiheit“) als auch das Anbieten grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen, ohne in dem Land selbst präsent sein zu müssen („Dienstleistungsfreiheit“) und eine Genehmigung einholen zu müssen, ist damit möglich. Diesen EU-Pass verliert Großbritannien mit dem Austritt aus der EU. Die in London beheimateten Banken büßen damit ihren bisher ungehinderten Zugang zu den EU-Kapitalmärkten ein. Das sind vor allem US-amerikanische (50 Prozent Marktanteil in Europa) und in deutlich kleinerem Maße schweizerische (8 Prozent) und japanische Banken (2 Prozent). Diese Banken müssen sich mit dem Brexit neu aufstellen.

Viele der internationalen Investmentbanken haben rechtzeitig vorgesorgt und entsprechende Banklizenzen beantragt. So verfügen fast alle großen US-Investmentbanken über eine deutsche Vollbankenlizenz: Citibank, Goldman Sachs, JP Morgan und Morgan Stanley. Nur die Bank of America Merrill Lynch taucht nicht in der Liste der Institute mit einer derartigen Lizenz auf. Auch die schweizerischen Banken UBS und Credit Suisse verfügen über einen EU-Pass. Bei den britischen Großbanken können derzeitig HSBC Trinkaus und Royal Bank of Scotland Lizenzen vorweisen.

Möglichkeiten Großbritanniens nach dem Wegfall des EU-Passes
In der Phase der zweijährigen Austrittsverhandlungen werden zwischen der EU und Großbritannien die Einzelheiten des Austritts, insbesondere die künftigen Beziehungen Großbritanniens zur EU, geregelt. Diese kann auch die Fortgeltung bestimmter europäischer Rechtsakte vorsehen, was insbesondere für solche aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Betracht kommt, die auf internationalen Empfehlungen beruhen, beispielsweise die des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BASEL III).

Ein mögliches Vorbild für Großbritannien könnte dann das Nicht-EU-Mitglied Norwegen werden, das trotzdem zum europäischen Wirtschaftsraum gehört. Die Kehrseite dabei ist, dass Norwegen dafür Beiträge an die EU zahlen muss, ohne ein Mitbestimmungsrecht zu erhalten. Fraglich ist, ob für die Briten ein solches Abkommen eine Option wäre. Denn ein Vorteil des Brexits ist es, dass Großbritannien keine Zahlungen mehr an den Haushalt der EU leisten muss.

Möglichkeiten der Kreditinstitute nach dem Brexit
Diese Situation der Unsicherheit hemmt Investitionen und ist für die Kreditinstitute eine Hängepartie, die bis zum Ende der Verhandlungen andauern wird. Daher suchen viele Institute jetzt schon aktiv nach Lösungen und ziehen dabei verschiedene Szenarien in Betracht. Wenn der EU-Pass wegfällt, ist für viele Kreditinstitute eine Option, ihre in London ansässigen Firmensitze in andere Finanzzentren der EU-Mitgliedsstaaten zu verlegen. Durch die Verlagerung der Unternehmenszentrale in ein EU-Mitgliedsland könnte der EU-Pass beantragt werden. Dies würde zugleich die Chance für Frankfurt, Dublin, Paris oder Luxemburg sein, sich zum wichtigsten Finanzzentrum Europas zu entwickeln.

Der Weg nach vorne, aktiv zu agieren und bereits Bankenlizenzen in Europa 27 zu beantragen, wie es viele der internationalen Investmentbanken vormachen, ist ein sicherer Weg und macht die Institute unabhängig von den Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

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