Der Lehrgangsbeginn ist der 03.09. 2012. Die Ausbildung findet in den Räumlichkeiten der IMMOGAIN statt und wird vom Geschäftsführer Herrn Frank Böhme durchgeführt. Frank Böhme hierzu: „Die Berufsregeln sind wichtig, um sich von schwarzen Schafen abzugrenzen und dem Kundenwunsch optimal zu dienen“. Der Fachberater für Finanzdienstleistungen ist eine finanzwirtschaftliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.
Der Abschluss Fachberater für Finanzdienstleistungen ist auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt. Er entspricht inhaltlich dem Grundlagenteil des Fachwirtes für Finanzberatung. Der vom DIHK veröffentlichte, überarbeitete Rahmenstoffplan aus dem Jahre 2004 hat einen Umfang von 370 Unterrichtsstunden. Die Regelungen zur Prüfungszulassung und zur Prüfung selbst werden durch die prüfenden Industrie- und Handelskammern eigenständig festgelegt. Eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung ist inzwischen verabschiedet und wird am 1. August 2012 in Kraft treten. Die schriftliche Prüfung wird bundeseinheitlich an zwei Prüfungstagen abgelegt.
Inhalte der Prüfung
Die jeweils 90-minütigen schriftlichen Klausurprüfungen setzen sich zusammen aus den Fächern:
– Bankprodukte für private Haushalte
– Bausparen und Immobilien
– Versicherungsprodukte für private Haushalte
– Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre
– Recht und Steuern
Weiterhin werden in einer mündlichen Prüfung nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungen das Fach Kundenberatung und Arbeitsorganisation in einem simulierten Beratungsgespräch abgeprüft. Mit Inkrafttreten der neuen bundeseinheitlichen Verordnung wird sich zukünftig die Struktur der Prüfung verändern.
Anerkennung im Rahmen des Versicherungsvermittlerrechts
Nach der Versicherungsvermittlungsverordnung gilt der Abschluss zum Fachberater für Finanzdienstleistungen als Sachkundenachweis von Versicherungsvermittlern, wenn eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorliegt. Bei vorheriger kaufmännischer Ausbildung reduziert sich die notwendige Berufserfahrung auf ein Jahr.
Die Immogain führte im Rahmen der Aus- und Weiterbildung Seminare für interessierte Finanzdienstleister durch. Nach dem Beschluss der Geschäftsführung sollten die Erkenntnisse/Sachverhalte der Beratungssituation wiederholt werden. Auch der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 22.05.2012 (27 O 284/12) war Thema. Immogain ist bei den Beteiligten auf der Verkäuferseite und Verbraucherseite beliebt. Selbstverständlich müssen und werden die Beteiligten sich an die Auflagen des Verbraucherschutzes halten.
Oliver Mikus
Redakteur
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