Die Fachtagung Gefahrguttransport 2011 informiert über aktuelle Entwicklungen

Zum 1. Januar 2011 sind mit der 21. ADR-Änderungsverordnung die aktuellen Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft getreten. Die allgemeinen Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2011 die Anwendung des ADR 2009, spätestens ab dem 1. Juli 2011 sind die neuen Regelungen umzusetzen. Das ADR 2011 stellt daher ein zentrales Thema der Fachtagung Gefahrguttransport 2011 dar, die von der WEKA-Akademie veranstaltet wird. Der Tagungsleiter Jürgen Werny berichtet über erste Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis. Insbesondere nimmt er sich der Probleme bei der Identifizierung umweltgefährdender Stoffe an. Ebenfalls Inhalt seines Vortrages ist die Umsetzung der Neuregelungen hinsichtlich der begrenzten Mengen (Limited Quantities – LQ) und hinsichtlich des Beförderungspapiers.

Rechtssystematisch wird das neue Gefahrgutrecht durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) für den deutschen Geltungsbereich umgesetzt. Ergänzend zu den Vorschriften des ADR, präzisiert die GGVSEB z.B. den Pflichtenumfang der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten. In seinem Vortrag gibt Rechtsanwalt Dr. Hans-Günter Triebel einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in GGVSEB und GbV 2011. So bespricht er die neuen und geänderten Pflichten für Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader und Entlader, den Wegfall der Regelungen über beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen sowie die neuen Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten.

Was bringt die Neuausgabe der „UN-Model“-Vorschriften? Einen informativen Blick in die Zukunft wirft Jochen Conrad von der OTIF hinsichtlich der für 2013 geplanten Vorschriftenentwicklung für den Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene.

Wie es mit Freistellungen aus dem Blickwinkel der Kontrollpraxis aussieht, erfahren die Teilnehmer vom Ersten Polizeihauptkommissar in Hannover Frank Rex. Er erklärt die Bedingungen für Freistellungen, geht auf die Unterweisungen ein, bespricht die Besonderheiten bei begrenzten Mengen und zeigt den Teilnehmern Mängel aus der Praxis.

Einen Einblick in das Gefahrgutmanagement im Roche-Konzern gewährt Friedrich F. Weidmann von F. Hoffmann – La Roche. Er berichtet über die den Transport gefährlicher Güter betreffende Konzernanweisung, die konzerneigene Klassifizierungsdatenbank und das neue Trainingswerkzeug, den E-Learning-Modulen.

Welche Regeln beim Transport von Abfällen in Europa gelten, erläutert Dr. Norbert Müller von Schenker. Er zeigt auf, welche Dokumente der Erzeuger bei den verschiedenen Abfallarten und Verwendungen (Beseitigung oder Verwendung) benötigt und welche unterschiedlichen Regeln innerhalb Europas für die Beförderer hinsichtlich Genehmigungen und Fahrzeugkennzeichnungen gelten.

Über die Auswirkungen von REACH, GHS und CLP auf den Gefahrguttransport referiert Karen Schnurbusch von Chemical Check. Die Teilnehmer lernen in diesem Vortrag, welche Kriterien in Punkto Flammpunkt gleich sind und wo die Unterschiede bei der Eigenschaft „umweltgefährlich“ liegen.

Wie der Gefahrgutumschlag am zweitgrößten Frachtflughafen Deutschlands, dem Flughafen Köln/Bonn, aussieht, erklärt Bernhard Braun vom Flughafen Köln/Bonn. Hier erfahren die Teilnehmer auch, welche die typischen Ablehnungsgründe von Gefahrgutsendungen sind.

Eine Besichtigung des Flughafens Köln/Bonn rundet das Programm der zweitägigen Fachtagung ab. Die Teilnehmer bekommen dabei die Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen des Airports zu werfen und das Geschehen an den Terminals zu beobachten.
Alternativ können die Teilnehmer an dem von Jürgen Werny angebotenen Gefahrgut-Workshop teilnehmen. Hier sollen gemeinsam praxisnahe Lösungsansätze zu spezifischen Fragen der Teilnehmer erarbeitet werden.

Orte, Termine und Teilnehmergebühren:
Die zweitägige Fachtagung findet am 27./28. September 2011 in Köln statt und kostet 690,- Euro zzgl. MwSt. pro Person.