Ab sofort hat der Strom- und Gasversorger energiehoch3 ein besonderes Angebot für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit den neuen energiehoch3 Stromgutscheinen können Unternehmen die Arbeitsleistungen ihrer Mitarbeiter monetär honorieren, ohne dass zusätzliche Lohnnebenkosten anfallen oder Einkommensteuern abgeführt werden müssen.
Bisher war der Energieversorger energiehoch3 GmbH insbesondere für seine bundesweit günstigen Strom- und Gastarife, den einfachen online Bestellprozess und faire Vertragsbedingungen bekannt. Ab sofort bietet das Bochumer Unternehmen zusätzlich ein attraktives Konzept für Unternehmen an: die energiehoch3 Stromgutscheine.
Das Konzept der Stromgutscheine – monetäre Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die energiehoch3 Stromgutscheine sind Zusatzleistungen zum Gehalt, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen können. Die Gutscheine eigenen sich beispielsweise als Bonus, um die Leistungen der Arbeitnehmer in besonderer Weise anzuerkennen. Darüber hinaus können die Stromgutscheine die Funktion einer klassischen Gehaltserhöhung erfüllen, indem sie den Arbeitnehmern jeden Monat ausgezahlt werden.
In beiden Fällen ergibt sich hieraus ein gemeinsamer Vorteil für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Denn im Gegensatz zu der klassischen Gehaltserhöhung, kann für Stromgutscheine der Freibetrag für Sachleistungen bis zu einem Wert von 44 Euro pro Monat ausgenutzt werden, sodass keine Lohnnebenkosten und keine Einkommenssteuer erhoben werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seine monetäre Anerkennung zu 100 Prozent an den Arbeitnehmer weitergibt. Erwirbt er einen Stromgutschein im Wert von 44 Euro für einen seiner Mitarbeiter, erhält dieser Strom im Wert von 44 Euro. Der Mitarbeiter hat folglich mehr Netto vom Brutto und einen Gehaltsvorteil von 44 Euro pro Monat. Gebühren für den Einkauf oder die Einlösung der Stromgutscheine erhebt energiehoch3 nicht. Das Ziel des Arbeitgebers, die Motivation der Arbeitnehmer und ihre Bindung an das Unternehmen zu steigern, kann der Arbeitgeber so zu vergleichsweise geringen Kosten erreichen.
Ökostrom ergänzt das Angebot der energiehoch3
Mit den Stromgutscheinen kann darüber hinaus auch günstiger Ökostrom erworben werden. Arbeitnehmer, die besonderen Wert auf Ökostrom legen, können somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Unternehmen hingegen kann durch den Erwerb von Ökostrom eine entsprechende Imageverbesserung erreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Stromgutscheineportal der energiehoch3 GmbH unter: http://stromgutscheine.shop/
Die zur Verfügung gestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.