Die Deutsche Automatenwirtschaft: „Höchste Zeit für eine Kurskorrektur in den Spielhallengesetzen“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute
entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in einem
seiner wichtigsten Kernstücke, nämlich im Bereich der Sportwetten,
nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Das seit
Jahren laufende Konzessionsverfahren für Sportwetten wird damit
endgültig hinfällig. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat
jedoch auch einschneidende Auswirkungen auf andere Bereiche des
Glücksspiels sowie auch auf die Regelungen für das gewerbliche
Automatenspiel in den einzelnen Bundesländern.

Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche
Automatenwirtschaft e.V. erklärt dazu: „Das Urteil löst einen
Domino-Effekt aus, der dazu führt, dass auch die anderen Regelungen
des Glücksspielstaatsvertrages ins Wanken kommen und sogar gänzlich
kippen werden.“ Der Glücksspielstaatsvertrag baue auf die
Ausgewogenheit des Regelwerks für alle Bereiche des staatlichen und
gewerblichen Spiels mit und um Geld auf. Wenn ein so wichtiger
Teilbereich wie die Sportwette aus diesem Regelwerk nach dem Urteil
des EuGH wegbreche und eine neue gesetzliche Basis brauche, müsse das
Regelwerk insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. „Die Deutsche
Automatenwirtschaft würde eine grundlegende Reform begrüßen“, so
Georg Stecker, „weil damit der Weg für eine dringend notwendige
Kurskorrektur gegeben sei, die nicht mehr auf quantitative
Angebotsbegrenzungen, sondern auf die Verbesserung der Qualität in
allen Spielangeboten setzt.“

Die Globalisierung der Spielangebote über das Internet
konterkariert von vornherein jeden Versuch, das Spielverhalten der
Bürger über eine bloße quantitative Beschränkung der stationären
Angebote zu kanalisieren. Diese Erkenntnis habe die Deutsche
Automatenwirtschaft dazu veranlasst, eine Qualitätsoffensive zu
starten, die besonders auf den aktiven Spielerschutz setze. „Bereits
mehr als tausend Spielhallenunternehmen haben sich einer strengen
Zertifizierung durch unabhängige TÃœV-Organisationen unterzogen,“
erklärt der Sprecher des Dachverbandes Die Deutsche
Automatenwirtschaft. „Wir wollen, dass sich Qualität durchsetzt.
Deswegen sehen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als
klaren Hinweis auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des
Glücks- und Gewinnspielrechts in Deutschland, das auf Qualität und
nicht auf rechtlich unhaltbare Einschnitte und Beschränkungen setzt,
die unsere Branche existenziell bedrohen.“

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