Es wird zu Unrecht unterstellt, dass die Bauer
Programm GmbH beabsichtigt, eine Mitarbeiterin wegen
betriebsrätlicher und/oder gewerkschaftlicher und/oder politischer
Parteizugehörigkeit und/oder politischer Mandatsausübung zu kündigen.
Es geht einzig und allein um eine individualarbeitsrechtliche
Auseinandersetzung, da eine Mitarbeiterin gesetzliche und
arbeitsvertragliche Pflichten wiederholt verletzt hat.
Das gewerkschaftliche, betriebsrätliche und politische Engagement
der Mitarbeiterin hat bei dem Entschluss keine Rolle gespielt, die
Zustimmung zu der geplanten fristlosen Kündigung beim Betriebsrat und
beim Arbeitsgericht zu beantragen.
Joachim A. Klähn
Kommunikation und Presse
Die Bauer Media Group zählt zu Europas führenden
Zeitschriftenverlagen.
Sie publiziert 308 Zeitschriften in 14 Ländern und beschäftigt rund
9.000 Mitarbeiter. Allein in Deutschland gibt das Medienunternehmen
46 Zeitschriften heraus und erreicht 31 Millionen Leser. Der Umsatz
der Bauer Media Group liegt bei 2,06 Milliarden Euro pro Jahr.
(Quelle: ag.ma, Geschäftsbericht)
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