Die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen steht im Mittelpunkt des Seminars zur VOB/A

Dass Abschnitt 1 der VOB/A verpflichtend angewandt werden muss, folgt aus den Haushaltsordnungen des Bundes, der Länder und Gemeinden. Für die Vergabe durch öffentliche Auftraggeber bei Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte nach § 2 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gelten die VOB/A Regelungen von Abschnitt 2. Für die Vergaben von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber ab Erreichen der Schwellenwerte, die verteidigungs- oder sicherheitsrelevant sind, sind die Regelungen des Abschnitts 3 gültig.

Im 1-tägigen Seminar des Haus der Technik am 23. Sept. 2013 und 25. Nov. 2013 erhalten freiberufliche und angestellte Ingenieure, Architekten und kaufmännische Mitarbeiter von Auftraggebern und Auftragnehmern durch RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln praxisgerecht aufbereitete Informationen zum Rechtscharakter der VOB/A, ihren Sinn und Zweck und die Vergabearten: öffentliche Vergabe, beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe in ihrer Rangfolge untereinander.
Für das dreistufige Angebotsverfahren werden formelle Ausschlussgründe vorgestellt, die Eignung und Qualität, Kalkulationsfehler und die Fragestellung des „billigsten Preises“. Neben der Angebotseröffnung werden eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz von Bietern und das Nachprüfverfahren vorgestellt und diskutiert.

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/W-H040-09-321-3

Weitere Informationen unter:
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