Die Angst der Freiberufler vor der neuen Bundesregierung

Ziel ist es, die Altersarmut dieser Personengruppe zu senken und so die Abhängigkeit von staatlichen Transferzahlungen zu vermeiden.

Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt bereits seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2009. Zudem bestand bereits vorher für Künstler und Publizisten unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Freiberufler sind also auf jeden Fall krankenversichert: entweder in der Künstlersozialkasse ? dies ist die günstigste Variante, weil wie bei Arbeitnehmern nur die Hälfte der Beiträge zu zahlen sind oder sie sind freiwillig gesetzlich oder privat versichert.

Mit einer verpflichtenden Rentenversicherung kommt auf Freiberufler, die nicht für die Künstlersozialkasse infrage kommen ? diese beinhaltet ohnehin eine Rentenversicherung ?eine erhebliche finanzielle Belastung zu. Von der neuen Regel sollen alle Freiberufler ab einem Monatseinkommen von 400? betroffen sein. Wer bei Inkrafttreten der Regel das 50. Lebensjahr bereits erreicht hat, ist nicht verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Entsprechend einem Rechenexempel der ehemaligen Bundesarbeitsministerin von der Leyen sind bei einer Einzahlungszeit von 45 Jahren, also etwa ab dem 20. Lebensjahr, monatliche Beträge in Höhe von bis zu 300? plus 100? für eine Erwerbsminderungsabsicherung notwendig, um im Alter eine monatliche Rente von 850? ausgezahlt zu bekommen. Zusammen mit den Kosten für die Krankenversicherung, die sich ebenfalls auf mindestens rund 350? belaufen ? es wird bei hauptberuflich Selbständigen ein Mindesteinkommen von 2073,75? zugrunde gelegt ? summiert sich ein beachtlicher Kostenblock von über 700?, der viele Freiberufler wohl vor ernsthafte Probleme wird.

Gerade am Anfang der Karriere sind wohl die wenigsten Freiberufler in der Lage, diese Kosten zu stemmen, weil es schlicht und einfach an Aufträgen fehlt. Zudem ist es so, dass Freiberufler in der Regel in Vorleistung gehen, d.h. ihre Arbeit erst Wochen nach der Ablieferung vergütet bekommen.

Es bedürfte also eines flexiblen Einzahlungssystems, das den monatlichen Umsatz des Freiberuflers berücksichtigt. Die Krankenversicherungsbeiträge müssten zudem erst am Ende des 2. Folgemonats beglichen werden.

Eine andere Möglichkeit wäre die Gleichstellung mit den Angestellten, wie sie in der Künstlersozialkasse bereits erfolgt. Dies würde bedeuten, dass nur etwa die Hälfte der Beiträge fällig wird, nämlich der Arbeitnehmerbeitrag. Zusätzlich wäre es notwendig, dass in Monaten ohne Umsatz auch keine Rentenversicherungsbeiträge fällig werden, so wie es bei Arbeitslosen der Fall ist.

Sollte der Gesetzgeber diese Punkte nicht beachten, dann wird es für viele Freiberufler eng werden, und die freien Berufe werden deutlich an Attraktivität verlieren.

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