DGAP-News: Peters, Schönberger&Partner GbR: Die Wahlprogramme 2013 aus steuerpolitischer Sicht -Überblick und Analyse

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Peters, Schönberger&Partner GbR: Die Wahlprogramme 2013 aus
steuerpolitischer Sicht -Überblick und Analyse

04.07.2013 / 09:40

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Von: Stefan Groß, Harald Dörfler und Christoph Möslein

Folgt man den Aussagen von Angela Merkel und Horst Seehofer, so soll auch
in der kommenden Legislaturperiode die Haushaltskonsolidierung absoluten
Vorrang genießen. Dennoch geht die Union mit der Forderung, die Mitte der
Gesellschaft steuerlich zu entlasten, in den Wahlkampf und verweist hierbei
insbesondere darauf, die sogenannte kalte Progression abzumildern. Während
das Wahlprogramm der Union erst am 23. Juni 2013 beschlossen wurde, haben
die anderen Parteien bereits in den vergangenen Wochen ihre
steuerpolitischenÜberlegungen vorgelegt. So will auch die FDP der kalten
Progression den Kampf ansagen, die Einkommensteuer vereinfachen und den
Solidaritätszuschlag stufenweise reduzieren. Ganz anders die SPD: Die
Sozialdemokraten zielen darauf ab, den Spitzensteuersatz auf 49% anzuheben,
das Ehegatten-Splitting abzuschaffen und die Abgeltungssteuer auf
mindestens 32% anzuheben. Noch weiter gehen die Pläne der Grünen und der
Linken. So treten die Grünen für einen Spitzensteuersatz von 49% ein, der
bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 80.000 zur Anwendung
kommen soll, die Linke fordert ab einem jährlichen Einkommen von EUR 65.000
gar einen Spitzensteuersatz von 53%, kombiniert mit einer Reichensteuer von
75%, die ab einem Einkommen von EUR 1 Mio. greifen soll. Dazu setzen beide
Parteien auf die Abschaffung der Abgeltungssteuer und mithin auf die
Rückkehr zu einer Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach dem regulären
Einkommensteuertarif.Ähnliche Meinungsverschiedenheiten bestehen im Hinblick auf die künftige
Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Während die Union eine
Erhöhung ablehnt, plädiert die FDP für eine moderate und vereinfachte
Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. SPD und Grüne hingegen setzen sich klar
für eine Verschärfung der Erbschaftsteuer ein, verbunden mit der
Zielsetzung, das Steueraufkommen deutlich zu erhöhen.

Dazu dürfte die Diskussion um die Wiedereinführung der Vermögensteuer den
steuerpolitischen Wahlkampf nachhaltig prägen. Während CDU, CSU und FDP
gegen eine Vermögensteuerpflicht votieren, sprechen sich SPD, Grüne und
Linke klar für eine entsprechende Wiedereinführung aus.

Im Einzelnen stellen sich die steuerpolitischen Zielsetzungen der Parteien
wie folgt dar:

1. CDU/CSU

Einkommensteuer: Trotz angestrebter Haushaltskonsolidierung und
Schuldenabbau plant die Union insbesondere inflationsbedingte
Steuerbelastungseffekte – die sogenannte kalte Progression – abzumildern.
Beim Streitpunkt Ehegatten-Splitting spricht sich die Union für eine
Beibehaltung aus und möchte zugleich durch eine Weiterentwicklung hin zum
Familien-Splitting die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf den für
Erwachsene geltenden Freibetrag anheben.

Erbschaftsteuer / Vermögensteuer: Mögliche Verschärfungen oder Erhöhungen
der Erbschaftsteuer sowie eine Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnt
die Union entschieden ab.

Weitere Themen: Themen, denen sich die Union in ihrem Wahlprogramm gewidmet
hat, sind insbesondere die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und eine
bessere Koordination des Steuervollzugs. Gemeinsam mit den Ländern und
Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis soll geprüft werden, inwieweit die
Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige zu verschärfen sind und welche
Maßnahmen auf internationaler Ebene ergriffen werden können, um sog.
–Steueroasen– wirksam trocken zu legen. Weiter soll der Steuervollzug durch
eine stärkere Zusammenarbeit der Länder verbessert und damit einhergehend
die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Bundeszentralamt für
Steuern geprüft werden. Zuletzt sollen internationale Großkonzerne
angemessen besteuert und –überbordende– internationale Steuergestaltungen
eingedämmt, sowie eine Finanztransaktionssteuer weltweit eingeführt werden.

2. FDP

Einkommensteuer: Die Liberalen fordern eine –Steuerbremse– und lehnen
weitere Steuererhöhungen strikt ab. Mit Blick auf die
Haushaltskonsolidierung sollen Ausnahmeregeln abgeschafft, Subventionen
abgebaut und in deröffentlichen Verwaltung gespart werden. Weiter will die
FDP – wie die Union – die kalte Progression bekämpfen, das
Einkommensteuerecht vereinfachen und das Unternehmenssteuerrecht
reformieren. Nicht zuletzt plant die FDP, den Solidaritätszuschlag
stufenweise zu verringern und 2019 komplett abzuschaffen. Das
Ehegatten-Splitting soll grundsätzlich beibehalten und hin zu einem
Realsplitting erweitert werden. Bei der Abgeltungssteuer plädieren die
Liberalen dafür, diese in der jetzigen Form beizubehalten.

Erbschaftsteuer / Vermögensteuer: Eine Verschärfung des
Erbschaftsteuerrechts, sowie die Einführung einer Vermögensabgabe bzw.
Wiedereinführung einer Vermögensteuer lehnt die FDP ab. Dies würde eine
untragbare Belastung gerade für kleine und mittelständische Unternehmen,
sowie einen massiven Abfluss von Kapital nach sich ziehen und viele
Arbeitsplätze in Deutschland vernichten.

Weitere Themen: Die FDP setzt sich für eine Modernisierung der
Unternehmenssteuer ein. Die damit korrespondierenden Vorstellungen reichen
von einer transparenten Besteuerung kleiner und mittelständischer GmbH–s
nach dem Vorbild von Personengesellschaften, bis hin zu einer
Gruppenbesteuerung nachösterreichischem Vorbild. Insbesondere sollen
Umwandlungen innerhalb eines Konzerns weder Ertragssteuer noch Grundsteuer
auslösen. Weiter wollen die Liberalen das Grundsteuerrecht reformieren, das
aktuelle Bewertungsrecht abschaffen und Kommunen stattdessen flexible
Hebesätze einräumen. Bei der Gewerbesteuer sollen kurzfristig bestimmte
Hinzurechnungstatbestände – die im Ergebnis zu einer Substanzbesteuerung
führen – beseitigt werden und längerfristig die Gewerbesteuer in ein
kommunales Einkommen- und Körperschaftsteuersystemüberführt werden. In
Bezug auf die Umsatzsteuer setzt sich die FDP für eine generelle Umstellung
von der Soll-Besteuerung auf die Ist-Besteuerung (Besteuerung nach
vereinnahmten Entgelten) ein. Zuletzt soll die steuerliche Förderung von
Forschung und Entwicklung intensiviert werden.

3. SPD

Einkommensteuer: Steuerpolitisch geradezu entgegengesetzt sind die Pläne
der Sozialdemokraten. Nach deren Vorstellungen soll der Spitzensteuersatz
auf 49% steigen und ab einem Jahreseinkommen von EUR 100.000 (Verheiratete
ab EUR 200.000) zur Anwendung kommen. Was die Frage der künftigen
Ausgestaltung des Ehegatten-Splittings angeht, so will die SPD stattdessen
einen Partnerschaftstarif für Ehegatten einführen, bei welchem beide
Partner individuell besteuert werden. Im Gegensatz zu den Grünen, die eineähnliche Zielsetzung auch für bereits verheiratete Paare verfolgen, sieht
die SPD einen Bestandsschutz insoweit vor, als bereits verheiratete
Ehepartner die Option genießen, im bisherigen System zu verbleiben. Daneben
will die SPD die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von derzeit 25% auf
künftig 32% anheben. Dazu kündigt sie an, die Abgeltungssteuer innerhalb
von drei Jahren gegebenenfalls ganz abzuschaffen und die Kapitalerträge
insoweit wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen, soweit
sich das Aufkommen der Abgeltungssteuer nicht entsprechend entwickelt.

Erbschaftsteuer / Vermögensteuer: Beim Thema Erbschaftsteuer setzt sich die
SPD ganz klar für eine Verschärfung der derzeitigen Regelungen ein.
Insbesondere soll die Privilegierung von Betriebsvermögen eingegrenzt und
stärker an den Erhalt von Arbeitsplätzen angeknüpft werden.Ähnlich die
Pläne zur Vermögensteuer: Hier setzt die SPD auf eine Wiedereinführung mit
der Zielsetzung, die Neuverschuldung einzudämmen und zugleich Investitionen
für Bildung und Infrastruktur zu generieren. Dabei soll der besonderen
Situation des deutschen Mittelstandes und von Familienunternehmen Rechnung
getragen werden, und Privatpersonen sollen von hohen Freibeträgen
profitieren. Das Aufkommensziel beziffern die Sozialdemokraten mit EUR 10
Mrd., allerdings bleibt das Wahlprogramm die Ausgestaltung im Detail
schuldig.

Weitere Themen: Die Gewerbesteuer soll nach den Vorstellungen der SPD
weiterentwickelt und künftig auch auf Freiberufler ausgeweitet werden.
Daneben sagen die Sozialdemokraten insbesondere dem Steuerbetrug den Kampf
an. So sollen die Befugnisse der bestehenden
Schwerpunktstaatsanwaltschaften gestärkt und die Verjährungsfristen für
Steuerbetrug angepasst werden. Zudem soll die EU-Zinsrichtlinie ausgedehnt
und dem Steuerbetrug bzw. dem Steuerdumping entgegengewirkt werden. Weitere
Pläne der SPD betreffen die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von
Vorstands- und sonstigen Managergehältern einschließlich Boni und
Abfindungen auf maximal 50% der Beträge, die EUR 500.000übersteigen. Bei
der Umsatzsteuer sollen die Betrugsbekämpfung intensiviert und die
Tatbestände für den ermäßigten Umsatzsteuersatz deutlich eingegrenzt
werden. Dazu wird die Rückgängigmachung steuerlicher Privilegien für
einzelne Interessensgruppen, wie etwa Hoteliers, gefordert, die vom
ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer profitieren. Schließlich soll
die Grundsteuer künftig auf aktuelle Verkehrswerte (bisher Einheitswerte)
erhoben werden und Forschung und Entwicklung sollen steuerlich gefördert
werden. Auch die SPD spricht sich für die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer aus.

4. Bündnis 90 / Die Grünen

Einkommensteuer: Noch weitergehende Verschärfungen finden sich in den
steuerpolitischen Vorstellungen der Grünen. Demnach soll der
Spitzensteuersatz auf 45% bei
EUR 60.000 zu versteuerndem Einkommen linear verlängert werden, um dann für
Einkommen bereits ab EUR 80.000 auf gar 49% zu steigen. Demgegenüber steht
eine Anhebung des Grundfreibetrages von EUR 8.130 auf EUR 8.700. Beim Thema
Ehegatten-Splitting votieren die Grünen -ähnlich wie die SPD – für eine
künftige Individualbesteuerung. Anders als die SPD soll der Bestandsschutz
für bestehende Ehepaare jedoch nur bis zu einem Haushaltseinkommen von EUR
60.000 gelten. Dazu setzen sich die Grünen für die Abschaffung der
Abgeltungssteuer und mithin eine Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach dem
regulären Einkommensteuertarif ein.

Erbschaftsteuer / Vermögensteuer / Vermögensabgabe: Mit der Zielsetzung,
das Erbschaftsteueraufkommen zu verdoppeln, soll die Bemessungsgrundlage
verbreitert und die Freibeträge reduziert werden. Dazu soll die
grundsätzliche Privilegierung des Betriebsvermögens abgeschafft werden und
zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen stattdessen gesonderte Freibeträge
sowie Stundungsregelungen zur Anwendung kommen. Darüber hinaus plädieren
die Grünen auch für eine Besteuerung des Vermögens. Zunächst sollüber eine
zeitlich befristete Vermögensabgabeüber mehrere Jahre so ein
Steueraufkommen von EUR 100 Mrd. erzielt werden, das dann ausschließlich in
den Schuldenabbau fließen soll. Diese Vermögensabgabe soll Bürger mit einem
Netto-Vermögenüber EUR 1 Mio. betreffen und selbst vor Betriebsvermögen
nicht Halt machen. Um jedoch zu vermeiden, dass Unternehmen hierdurch in
ihrer Substanz belastet werden, soll die Abgabe auf 35% des Gewinns
gedeckelt sein. Mittelfristig soll an die Stelle der Vermögensabgabe wieder
eine regelmäßige Vermögensteuer treten.

Weitere Themen: Nach den weiteren Plänen von Bündnis 90 / Die Grünen soll
die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer mit breiter
Bemessungsgrundlage ausgeweitet werden. Demnach sollen künftig auch
Freiberufler in die Steuerpflicht einbezogen werden und Zinsen, Mieten und
Lizenzgebühren stärker als bisher in die Berechnung einfließen. Bei der
Mehrwertsteuer treten die Grünen mit der Umstellung auf das
–Reverse-Charge-Verfahren– für eine Reform auf europäischer Ebene ein und
sprechen sich für die Abschaffung des begünstigten Umsatzsteuersatzes für
ausgewählte Sachverhalte aus. Weitere Programmpunkte betreffen den Abbau
umweltschädlicher Subventionen, die Abschaffung der Möglichkeit zur
Poolabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, sowie eineökologische Steuerreform. Erwähnenswert ist, dass die steuerliche Förderung
einbehaltener Gewinne (Thesaurierungsbegünstigungen) so ausgestaltet werden
soll, dass künftig auch kleine Unternehmen davon profitieren und damit ihre
Eigenkapitalbasis stärken können. Auf kommunaler Ebene sehen die Pläne der
Grünen eine Gemeindefinanzreform vor, bei der die Grundsteuer auf Basis
aktueller Verkehrswerte und nach Maßgabe der Flächeninanspruchnahme
berechnet werden soll. Zuletzt sagen die Grünen der Steuerhinterziehung und
– aggressiven – Steuergestaltungen den Kampf an und möchten damit
insbesondere Tendenzen im Hinblick auf die Aufweichung der
Funktionsverlagerung oder der Zinsschranke entgegenwirken. Dazu sollen
Doppelbesteuerungsabkommen künftig derart ausgetaltet sein, dass aggressive
Steuergestaltungen und schädlicher Wettbewerb zwischen den Staaten
eingedämmt werden. Auf nationaler Ebene votieren die Grünen für die
Ausweitung der Steuerfahndung und für eine effizientere Steuerverwaltung
hin zu einer Bundessteuerverwaltung.

5. Die Linke

Einkommensteuer: Die weitestgehenden Verschärfungen finden sich bei den
steuerpolitischen Vorstellungen der Linken. Nach deren Ideen soll der
Spitzensteuersatz künftig 53% betragen und ab einem zu versteuernden
Einkommen von EUR 65.000 zur Anwendung kommen. Soweit es sich um Einkommen
handelt, dieüber EUR 1 Mio. liegen, sollen diese gar mit 75% der
Besteuerung zugeführt werden (Reichensteuer). Analog zur SPD und den Grünen
plädiert auch Die Linke für eine Abschaffung des Ehegatten-Splittings.
Zuletzt – so die Vorstellung der Linken – sollen die Abgeltungssteuer
abgeschafft und Einkünfte aus Kapitalvermögen künftig wieder nach dem
individuellen Einkommensteuertarif der Besteuerung zugeführt werden.

Erbschaftsteuer / Vermögensteuer / Vermögensabgabe: Auch bei der
Erbschaftsteuer sieht das Wahlprogramm der Linken deutliche Verschärfungen
vor. So sollen große Erbschaften deutlich höher besteuert werden und
lediglich ein Freibetrag in Höhe von
EUR 150.000 (bzw. EUR 300.000 für Verheiratete) gewährt werden. Lediglich
kleine und mittlere Immobilien sowie selbstgenutztes Wohneigentum sollen
von diesen Reformen verschont bleiben. Ergänzend soll eine Vermögensteuer
in Höhe von 5% auf Privat- und Betriebsvermögen erhoben werden (sog.
Millionärsteuer), wobei EUR 1 Mio. steuerfrei bleiben soll. Für
betriebsnotwendiges Sachvermögen ist ein Freibetrag von EUR 2 Mio.
vorgesehen. Dazu tritt Die Linke für eine einmalige EU-weite
Vermögensabgabe ein. Für Deutschland fordert Die Linke eine einmalige
Vermögensabgabe in Höhe von 10% ab einem persönlichen Freibetrag von EUR 1
Mio. (Betriebsvermögen EUR 2 Mio.), 20% ab EUR 10 Mio. und 30% ab EUR 100
Mio. Die entsprechenden Mehreinnahmen, welche vornehmlich zur
Schuldentilgung, sowie zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit deröffentlichen Haushalte Verwendung finden sollen, betragen – so die
Berechnungen der Linken – EUR 300 Mrd.

Weitere Themen: Weitere Themen befassen sich mit der Erhöhung des
Körperschaftsteuersatzes auf 25% und dem Abbau von Steuerbefreiungen auf
Unternehmensebene. Dazu stehen etwa die Rücknahme des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes für Hotels- und Beherbergungsleistungen, der Aufbau
einer Bundesfinanzpolizei zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sowie die
Einführung einer Finanztransaktionssteuer von 0,1% pro Transaktion auf dem
Programm. Auch Die Linke möchte die Gewerbesteuer reformieren und diese in
eine sogenannte Gemeindewirtschaftssteuerüberführen. Dabei sollen die
Bemessungsgrundlage ausgeweitet und der Kreis der Steuerzahler –
insbesondere durch die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern –
erweitert werden.

6. Wertung

Eine erste Analyse der vorliegenden Wahlprogramme fördert deutlich die
divergierenden Positionen zu Tage, welche die Kontrahenten im Wahlkampf in
Bezug auf ihre steuerpolitischen Zielsetzungen verfolgen. Während die Union
und die FDP trotz angestrebter Haushaltskonsolidierung weitere Entlastungen
von Bürgern und Unternehmen befürworten, finden sich in den wahlpolitischen
Programmen von SPD, der Grünen und der Linken starke Tendenzen zu weiteren
Steuererhöhungen. Neben zusätzlichen Einkommensteuerbelastungen sind die
Bürger insbesondere von den geplanten Verschärfungen bei der
Erbschaftsteuer, sowie den Plänen zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer
betroffen. Weitere Pläne, wie etwa der Grundsteuerbemessung künftig
Verkehrswerte zugrunde zu legen, oder die Gewerbesteuer auszudehnen,
bringen zusätzliche Lasten mit sich.

Allerdings finden sich auch Gemeinsamkeiten innerhalb der verschiedenen
Wahlprogramme. Neben der Einführung einer Finanztransaktionssteuer betrifft
dies insbesondere die parteiübergreifenden Bestrebungen zur Bekämpfung des
Steuerbetrugs. Dies wird im Ergebnis wohl dazu führen, dass bei
Steuerhinterziehungs-Tatbeständen mit weiteren deutlichen Verschärfungen,
bis hin zur Abschaffung der Straffreiheit, zu rechnen sein wird.
Andererseits haben die Parteien ihr Augenmerk auf die Eindämmung von
grenzüberschreitenden Steuergestaltungen gelegt, welche unter Ausnutzung
internationaler Regelungen zu außerordentlich niedrigen Steuerquoten
multinationaler Unternehmen führen. Die in den Medien diskutierten Fälle
aggressiver Steuergestaltung betreffen zwarüberwiegend Konzerne, die im
Ausland (vor allem in den USA) ansässig sind und von den dort geltenden
günstigen Besteuerungsregelungen profitieren, während der deutsche
Gesetzgeber entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten in den letzten Jahren
bereits sukzessive massiv eingedämmt hat. Dennoch müssen in Deutschland
beheimatete Unternehmen gerade vor dem dargestellten Hintergrund – wohl
unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl 2013 – zeitnah der Frage
nachgehen, wie weit sie von geplanten und diskutierten Maßnahmen betroffen
sein werden, und ob Möglichkeiten bestehen, drohende negative Auswirkungen
abzuwenden.

Ende der Finanznachricht

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