Carnavale Resources Ltd. / Hauptversammlung
06.04.2010 09:24
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt
durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ankündigung einer Hauptversammlung
DieHauptversammlung der Aktionäre der Carnavale Resources Limited
(“Carnavale“ oder das “Unternehmen“) wird am 5. Mai 2010 um 13 Uhr im
Holiday Inn City Centre, 788 Hay Street, Perth, Western Australia
stattfinden.
Das Explanatory Memorandum (Erläuterung) zu dieser Ankündigung findet sich
im Anhangder englischen Originalmeldung.
Tagesordnung
Ordentliche Vorlagen
Prüfung und bei Eignung Verabschiedung folgender Beschlüsse als Beschluss
mit einfacher Mehrheit.
1. Beschluss 1 – Ratifizierung der vorherigen Aktienemission
“dass die Versammlung gemäß der ASX Listing Rule 7.4 die Emissionvon
9.600.000 voll eingezahlter Stammaktien am 20. Januar 2010 zu den im
Explanatory Memorandum beschriebenen Konditionen ratifiziert.“
Abstimmungsausschluss: Das Unternehmen wird jegliche Stimme für diesen
Beschluss nicht anerkennen, die von irgendeiner an der Aktienausgabe im
Januar 2010 beteiligten Person oder irgendeinem Partner dieser Person
abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine Stimme anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person
abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des
Vollmachtsformulars (Proxy Form); oderb) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als
Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut
Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem
Belieben abstimmen kann.
2. Beschluss 2 – Wertpapieremission
“dass im Sinne der ASX Listing Rule 7.1 und in jeder Hinsicht diese
Hauptversammlung das Angebot und die Ausgabe von bis zu 10.000.000 voll
eingezahlter Stammaktien und 5.000.000 frei angefügter Optionen zu den im
Explanatory Memorandum beschriebenen Konditionen genehmigt.“
Abstimmungsausschluss: Das Unternehmen wird jegliche Stimmefür diesen
Beschluss nicht anerkennen, die von irgendeiner an dieser
Wertpapieremission beteiligten Person oder irgendeiner Person, die von
dieser Wertpapieremission profitieren könnte (ausgenommen eines Vorteils
einzig in der Eigenschaft des Besitzers der Stammaktien) oder irgendeinem
Partner dieser Person abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine
Stimme anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person
abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des
Vollmachtsformulars; oder
b) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als
Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut
Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem
Belieben abstimmen kann.
3. Beschluss 3 – Genehmigung der Optionsausgabe als Gebühr für
Beratungsdienste
“dass im Sinne der ASX Listing Rule 7.1 und in jeder Hinsicht sowie in
Abhängigkeit des erfolgreichen Abschlusses der Platzierung der in Beschluss
2 genannten Wertpapiere die Directors dazu bevollmächtigt werden, bis zu
5.000.000 Optionen an Cicero Corporate Services Pty Ltd und/oder an von
ihnen ernannte Personen auszugeben, um Aktien des Unternehmen zu zeichnen.
Die Einzelheiten darüber finden sich im Explanatory Memorandum in der
englischen Originalmitteilung.“
Abstimmungsausschluss: Das Unternehmen wird jegliche Stimme für diesen
Beschluss nicht anerkennen, die von Cicero Corporate Services Pty Ltd oder
ihren Partnern abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine Stimme
anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person
abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des
Vollmachtsformulars; oder
b) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als
Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut
Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem
Belieben abstimmen kann.
4. Beschluss 4 – Wertpapieremission
“dass im Sinne der ASX Listing Rule 7.1 und in jeder Hinsicht diese
Hauptversammlung die Ausgabe von 20.000.000 Aktien zu einem Emissionspreis
von mindestens 0.40 AUD zu den im Explanatory Memorandum beschriebenen
Konditionen prüft und die Directors dazu bevollmächtigt.“
Abstimmungsausschluss: DasUnternehmen wird jegliche Stimme für diesen
Beschluss nicht anerkennen, die von irgendeiner an dieser
Wertpapieremission beteiligten Person oder irgendeiner Person, die von
dieser Wertpapieremission profitieren könnte (ausgenommen eines Vorteils
einzig in der Eigenschaft des Besitzers der Stammaktien) oder irgendeinem
Partner dieser Person abgegeben wurde. Das Unternehmen wird jedoch eine
Stimme anerkennen, falls:
a) sie von einer Person als Stimmrechtsermächtigter für eine Person
abgegeben wurde, die wahlberechtigt ist laut Anleitungen des
Vollmachtsformulars; oder
b) sie von einem Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung als
Stimmrechtsermächtigter für eine Person abgegeben wurde, die laut
Anleitungen des Vollmachtsformulars wahlberechtigt ist und nach seinem
Belieben abstimmen kann.
Stimmrechtsermächtigte
Gemäß Abschnitt 249L des Corporations Act 2001 werden die Mitglieder darauf
hingewiesen, dass :
– jedes Mitglied das Recht hat, einen Stimmrechtsermächtigten zu ernennen;
– der Stimmrechtsermächtigte kein Angehöriger des Unternehmens sein muss;
– ein Mitglied, das zur Abgabe von zwei oder mehreren Stimmen berechtigt
ist, kann zwei Stimmrechtsermächtigte ernennen und kann genau die Anzahl
der Stimmen angeben, die jeder Stimmrechtsermächtigte abgeben kann. Falls
kein Verhältnis oder Stimmenzahl angegeben wird, kann jeder
Stimmrechtsermächtigte gemäß Abschnitt 249X(3) des Corporations Act 2001
die Hälfte der Stimmen abgeben.
Laut Abschnitt 250BA des Corporations Act 2001 gibt das Unternehmen
folgende Information für den Erhalt der Ernennungen der
Stimmrechtsermächtigten:
Eingetragener Firmensitz: 30 Ledgar Road, Balcatta, Western Australia, 6021
Fax: +61 8 9240 2406
Anschrift: P.O. Box 717, Balcatta, Western Australia, 6914
Jedes auf der Jahreshauptversammlung zur Wahl berechtigte Mitglied hat das
Recht zur Ernennung eines Stimmrechtsermächtigten, der in seinem Namen die
Versammlung besucht und abstimmt. Das Mitglied kann angeben, wie der
Stimmrechtsermächtigte für jeden Beschluss abzustimmen hat oder kann den
Stimmrechtsermächtigten nach seinem Belieben abstimmen lassen. Die
Unterlagen zur Ernennung des Stimmrechtsermächtigten an der oben
angegebenen Anschrift des Unternehmens mindestens 48 Stunden vor Beginn der
Versammlung eintreffen (die Formulare für die Stimmrechtsermächtigten
können per Fax geschickt werden).
Laut Verordnung 7.11.37 der Unternehmensvorschriften 2001 bestimmt das
Unternehmen, dass Stammaktien, die am 3. Mai 2010 um 17 Uhr im Besitz der
Aktionäre sind zum Zweck der Jahreshauptversammlung herangezogen werden.
Für jeden Beschluss beabsichtigt der Chairman durch ungerichtete
Stimmrechtsermächtigte zugunsten des Beschlusses abzustimmen. Mitglieder,
die planen, nicht persönlich an der Versammlung teilzunehmen, werden
gebeten, ein Proxy-Formular auszufüllen und zurückzusenden.
Im Auftrag des Board
P. M. Jurman
Company Secretary
Die englische Originalmitteilung enthält einen Anhang mit dem Explanatory
Memorandum (Erläuterung).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Carnavale Resources Ltd.
30 Ledgar Road
Balcatta, Western Australia 6021Australia
Ron Gajewski, Director
Tel: +61 8 9240 6876
Paul Jurman, Company Secretary
Tel: +61 8 9240 6876
Fax +61 8 9240 2406
http://www.carnavaleresources.com.au/
http://www.carnavaleresources.de/
AXINO AG
investor&media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 25 35 92-30
Fax +49 (711) 25 35 92-33
http://www.axino.de/
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
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