Deutschsprachige Malware-E-Mails zielen erneut auf vermeintliche Zalando Kunden ab

Deutschsprachige Malware-E-Mails zielen erneut auf vermeintliche Zalando Kunden ab
 

Berliner Rechtsanwalt Alan Menaker warnt aktuell vor einer Welle vermeintlicher Email Mahnungen des Online Händlers Zalando.
Die Spam-Mails, mit Betreffzeilen wie z.B. „Mahnung von Zalando“, enthalten im Anhang eine exe. Datei mit angeblicher Mahnung und Zahlungsaufforderung des Online-Shops. Doch anders als bei vergleichbaren Spam-Attacken, mahnt hier nicht etwa der Shop selbst. Absender der fälschlichen Zahlungsaufforderung ist der Berliner Rechtsanwalt Alan Menaker, der diese im Namen seines Mandanten Zalando an die vermeintlichen Zalando Kunden verschickt. Die Internet-Betrüger gaben sich dabei größte Mühe, das Schreiben so echt wie möglich aussehen zu lassen und kopierten dazu sogar Briefkopf, Logo und Kontaktdaten der Kanzlei. Auch die Absender-Email-Adresse mahnung@zalando.de erweckt im ersten Moment den Eindruck, es würde sich tatsächlich um eine offizielle Email des Online-Anbieters handeln.
Alles andere als „vor Glück schreien“ konnte Alan Menaker, als er in der Nacht des 24.11.13 hunderte Anrufe, Emails und Faxe von Betroffenen erhielt. Eine Anzeige gegen die Urheber der Spam-Mails wurde bei der Berliner Polizei umgehend aufgegeben und auf seiner Internetseite rät der Anwalt betroffenen Nutzern eindringlich, die Emails sofort zu löschen.
Die E-Mail hat folgenden Inhalt:

„Aktenzeichen: AKF XXXX/XX Bitte geben sie das Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
Zalando GmbH
Forderung aus Kaufvertrag
gem. Rechnung 28501 GEZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
Trotz Fälligkeit und mehrerer Mahnungen, haben sie dieoben genannte Forderung bisher nicht ausgeglichen.
Namens und in Vollmacht der Zalando GmbH habe ich sie daher letztmalig aufzufordern,
den nachstehend bezifferten Gesamtbetrag bis zum 30.11.2013 auszugleichen.
Eine Kopie des Schreibens vom 05.11.2013 finden sie noch einmal im Anhang
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich derzeit auf 431,25 EUR.
Die durch meine Beauftragung entstandenen Kosten sind gemäߧ§ 256 BGB zu tragen. Sollten sie die ihnen
gesetzte Frist erneut fruchtlos verstreichen laßen, habe ich von meiner Mandantschaft den Auftrag zur
Einleitung gerichtlicher Schritte bereits vorleigen.
Ich möchte darauf hinweisen, daß Zahlungen, die auf Grund fehlender Angaben nicht zugeordnet werden können,
als nicht geleistet gelten. Ich bitte sie daher unbedingt bei jeder Zahlung ihr Aktenzeichen (AKF 28150/28)
als Verwendungszweck anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Alan Menaker“

Der Anhang ist als Mahnung.zip bezeichnet. Die Zip-Datei enthält aller Wahrscheinlichkeit nach eine ausführbare Datei, deren Öffnen einen Trojaner oder Virus aktiviert.

Rechtsanwalt Alan Menaker
Lietzenburger Str.102
10707 Berlin
Tel. 030 20 60 97 98

www.rechtsanwalt-menaker.de

Weitere Informationen unter:
http://www.rechtsanwalt-menaker.de