Aktuelle Tipps zu Testament, Erbschaftssteuer und
Patientenverfügung
Heute beginnt in München Deutschlands größte Messe für Senioren,
„Die 66“. Aus diesem Anlass gibt die Kanzlei „Dr. Lang & Kollegen“ im
Rahmen einer Pressekonferenz aktuelle Rechts-Tipps für die
„Generation 60 plus“. Die spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei
stehen vom 11. – 13. März 2011 auf der Messe „Die 66“, M, O, C,
München, Lilienthalallee 40, für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Tipp 1: Zukünftige Handhabung von Testamentsurkunden:
Am 01. Januar 2012 startet der Betrieb eines Zentralen
Testamentsregisters. Die Bundesnotarkammer in Berlin verwaltet dieses
Register, in dem vermerkt wird, ob ein Erblasser ein Testament
erstellt hat und wo es hinterlegt ist. Zuständige Nachlassgerichte
haben so die Möglichkeit, sich schnell über erbfolgerelevante
Urkunden zu informieren und damit die tatsächliche Umsetzung des
„letzten Willens“ sicherzustellen. Die Inhalte des Testaments selbst
sind nicht ersichtlich, sondern nur den jeweiligen Urkunden selbst zu
entnehmen. Es erfolgt keine zentrale Speicherung der Testamente oder
Erbverträge. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber
datenschutzrechtliche Gesichtspunkte. Die Registrierung betrifft
jeden künftigen Erblasser und dessen Erben und ist
gebüh-renpflichtig.
Tipp 2: Erbschaftssteuerreform bleibt in 2011 unverändert:
Auch in 2011 ändert sich nichts an der so genannten
„Optionsverschonung“ bei Unternehmensbesteuerungen. Das bedeutet, ein
Unternehmen kann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen
erbschafts- und schenkungssteuerfrei übertragen werden.
Tipp 3: Betreuungsrecht stärkt den Patientenwillen:
Höchstrichterliche Urteile bestätigen das Recht von Patienten auf
Selbstbestimmung hinsichtlich lebenserhaltender Behandlungen. Das
bedeutet größere Rechtssicherheit für die Patienten und im Hinblick
auf Patientenverfügungen.
Anwaltskanzlei Dr. Lang & Kollegen
„Dr. Lang & Kollegen“ etablierte sich seit der Gründung im Jahr
1995 bundesweit als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht und
Vermögensnachfolge und kooperiert heute mit Partnern in Berlin,
Zürich und Wien. Als erste Kanzlei in Deutschland hat sich „Dr. Lang
& Kollegen“ auf das Seniorenrecht spezialisiert. Das Fachmagazin
WirtschaftsWoche wählte Ende 2009 den Kanzleiinhaber Stephan J. Lang
in den Kreis der bundesweit 25 führenden Erbrechtsexperten.
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