Rückübernahme- und Sicherheitsabkommen
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und sein kosovarischer Amtskollege Bajram Rexhepi haben heute in Berlin ein Abkommen unterzeichnet, welches die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei regelt. Darüber hinaus unterzeichneten die beiden Minister ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, das die verbesserte Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus zum Gegenstand hat.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. de Maizière:
„Das Rückübernahmeabkommen stellt die bisherige gute und erfolgreiche Zusammenarbeit beider Seiten bei der Bekämpfung der illegalen Migration auf eine neue Grundlage. Nach seinem Inkrafttreten wird es den deutschen Ausländerbehörden nicht nur wie schon bisher möglich sein, ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige oder andere aus dem Kosovo stammende Personen dorthin zurückzuführen, sondern künftig auch Drittstaatsangehörige und staatenlose Personen, wenn diese aus dem Kosovo rechtswidrig nach Deutschland eingereist sind oder ihren Aufenthalt in Deutschland über den erlaubten Zeitraum hinaus ausgedehnt haben.“
In dem Abkommen werden die Voraussetzungen und technischen Einzelhei-ten für eine Rückübernahme einschließlich der Verfahren und des Vollzugs von Rückführungen geregelt. Damit entspricht das Rücküber-nahmeabkommen den modernen europäischen Standards, wie sie auch in den von der Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen Abkommen dieser Art festgelegt werden.
In Deutschland halten sich derzeit etwa 14.000 ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo auf. „Deutschland plant keine Massenabschiebungen dieser Personen, sondern wird auch künftig auf der Grundlage des Abkommens seine Politik der schrittweisen Rückführung fortsetzen, die weiterhin in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden erfolgt“, so Dr. de Maizière weiter. „Um dem Kosovo bei der Wiedereingliederung der Rückkehrer zu helfen, hat Deutschland bereits Anfang 2009 das Rückkehrprojekt „URA 2″ eingerichtet, das mit einem Büro in Pristina ein vielfältiges Angebot von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für in das Kosovo zurückkehrende Personen be-reit hält.“
Das Sicherheitsabkommen steigert die Wirksamkeit der deutsch-kosovoarischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Es wird damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit in beiden Staaten leisten. Das Abkommen stellt den Informationsaustausch und die sonstige Kooperation zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden unter strikter Wahrung rechtsstaatlicher Datenschutzvorschriften auf eine neue Grundlage. Zu diesem Zweck enthält das Abkommen im Wesentlichen Regelungen zu den Formen, den Rahmenbedingungen und den Grenzen der Zusammenarbeit.
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