Deutsches Kinderhilfswerk: Mehr temporäre Spielstraßen braucht das Land

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Kommunen und
Landkreise dazu auf, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein
jetzt veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen
Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass
eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist.
Anwohner-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind
aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden
der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen
Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das
Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären
Spielstraßen werben.

„Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes können temporäre
Spielstraßen dafür sorgen, dass auch Kinder in dicht bebauten
Innenstadtbereichen zumindest zeitweise ausreichende Bewegungs- und
Freiflächen direkt in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorfinden. Denn
durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte
gehen für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und
Spielmöglichkeiten verloren. Auch die Stadtplanung und als Teil davon
die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am
Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung
kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung
notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der
Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl
fühlen. Wir sollten uns ein Beispiel an Städten wie London nehmen.
Dort wurden durch Beschluss der Stadtregierung und bürokratische
Erleichterungen in den letzten drei Jahren rund 100 temporäre
Spielstraßen eingerichtet“, betont Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Gutachten „bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen
[straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter
Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in
den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der
betroffenen Straße erforderlich macht.“ Das Gutachten führt weiter
aus, dass „die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich
geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem
zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde
die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr
nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten
Spielstraßen. (…) Zur Beschilderung könnte neben dem Zeichen 250
(Fahrverbot) und dem Zusatzzeichen 1010-10 (Ballspielendes Kind) ein
weiteres beschränkendes Zusatzzeichen wie 1042-34 dienen, auf dem die
Wochentage und die Uhrzeit des Fahrverbots angegeben sind.“

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass
sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum
selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und
Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert
sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes
steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene
Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die
Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

Weitere Infos zum Thema unter https://bit.ly/2JQ4wNE

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