Eine heute vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin
vorstellte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungsrechte
für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend weiter ausgebaut
werden müssen. Auch wenn sich in vielen Bundesländern in den letzten
Jahren einiges zum Positiven verändert hat, zeigt der Vergleich der
gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern deutlich, dass der
Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige
Aufmerksamkeit geschenkt wird. Deshalb fordert das Deutsche
Kinderhilfswerk insbesondere die Ministerpräsidenten der Bundesländer
auf, das Thema verstärkt auf die Agenda zu setzen und den
Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen flächendeckend
Geltung zu verschaffen, beispielsweise in den Kommunen, Kitas und
Schulen. Fachlich notwendig wäre aus Sicht des Verbandes eine
Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung, auf der
die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert und
Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet
werden.
„Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig
den Standards, die nötig und möglich sind. Es liegt insofern ein
eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention vor, die die
Vorrangstellung des Kindeswohls, die Verwirklichung der Kinderrechte
und die Berücksichtigung des Kindeswillens normiert. Hier sind sowohl
der Bund als auch insbesondere die Bundesländer aufgefordert,
umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur
Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu
treffen. Dabei sind die Kommunen mit einzubeziehen, da bei der
Beteiligung vor Ort die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder
und Jugendliche unabdingbar ist“, betont Thomas Krüger, Präsident des
Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden
Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden.
Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes
verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen
systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst
im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe
Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert,
gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen
fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie.
Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit,
ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung
findet. Deshalb müssen die besonderen Ansichten von Kindern stärker
berücksichtigt werden“, so Krüger weiter.
Die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland – Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf
Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern
und auf kommunaler Ebene“ vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in
den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Schwerpunkte sind dabei das Wahlrecht für Kinder und
Jugendliche, Beteiligungsrechte in den Kommunen, in
Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule. Dabei kann
festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen
in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen auf dem richtigen Weg ist. Diese zeigen klar und
deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger
eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des
politischen Willens des Gesetzgebers ist.
Das Deutsche Kinderhilfswerk gibt auch eine Reihe von
Handlungsempfehlungen, wie die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert werden könnte. Hier
spricht sich die Kinderrechtsorganisation für eine Verankerung von
Beteiligungsrechten in den Landesverfassungen, eine Absenkung des
Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen auf 14 Jahre und die
Festlegung von verbindlichen Beteiligungsrechten in den
Gemeindeordnungen aus. Zudem sollten die Partizipationsrechte der
Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Dazu zählen beispielsweise
die verbindliche Wahl eines Klassensprechers ab Jahrgangsstufe 1
sowie gleiche Beteiligungsrechte von Schülervertretungen auf
Schulebene sowie Stadt-/Bezirks-/Landesschülervertretungen analog der
gesetzlichen Bestimmungen für Elternvertretungen.
Die Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland – Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf
Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern
und auf kommunaler Ebene“ wurde im Rahmen eines Projektes der
Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes
erstellt. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die
Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des
Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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