Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert
Äußerungen von Thilo Sarrazin, Mitglied im Vorstand der Deutschen
Bundesbank. „Wesentliche Forderungen Sarrazins nach Rechtsänderungen
liegen jenseits des menschenrechtlich Zulässigen und des
unveränderlichen Kerns des Grundgesetzes“, erklärte Dr. Petra
Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Deutschen
Instituts für Menschenrechte.
Zudem sei kennzeichnend für die Äußerungen Sarrazins, dass er die
Gesellschaft in Deutschland nach dem Muster „Wir“ und die „Anderen“
unterteile. Innerhalb der „Anderen“ bilde er weitere Untergruppen wie
„Türken“, „Araber“ oder wahlweise „muslimische Migranten“, deren
Mitgliedern er in verallgemeinernder und herabwürdigender Weise
bestimmte negative Eigenschaften zuschreibe. „Solche rassistischen
Kategorisierungen sind in einer Gesellschaft, die sich zu den
Menschenrechten bekennt, nicht hinnehmbar“, so Hendrik Cremer,
wissenschaftlicher Referent am Deutschen Institut für Menschenrechte.
In Deutschland sei von Rassismus häufig nur dann die Rede, wenn es um
politisch organisierten Rechtsextremismus gehe. Dieses enge
Verständnis von Rassismus habe praktische Folgen: Rassismus im
Alltag, unterhalb der Schwelle von Gewalt, und strukturelle
Diskriminierungen, etwa im Bildungsbereich oder auf dem Arbeitsmarkt,
erhielten im Einwanderungsland Deutschland nicht die angemessene
Aufmerksamkeit. „Die gegenwärtige Debatte sollte zum Ausgangspunkt
für eine sachliche Diskussion über die Voraussetzungen einer
inklusiven Gesellschaft und über das Verständnis von Rassismus in
Deutschland werden“, so Cremer weiter.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Stellungnahme zu
Äußerungen Sarrazins verfasst. Den ausführlichen Text finden Sie
hier: http://www.presseportal.de/go2/stellungnahmen
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Ute Sonnenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
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