Das Landgericht München I hat auf Antrag der
Nichia Corporation („Nichia“) am 25. Juni 2015 eine einstweilige
Verfügung erlassen (Aktenzeichen 21 O 10999/15). Mit dieser
Entscheidung wird es Herrn Bernd Kammerer und der Everlight
Electronics Co., Ltd. bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von
bis zu 250.000,00 EUR untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken
des Wettbewerbs in Bezug auf Nichias US-Patente US 5,998,925, das
auch als „YAG Patent“ bezeichnet wird, und US 7,531,960 die folgenden
Aussagen zu machen, wie sie Herr Kammerer in einem auf http://www.ele
ktroniknet.de/optoelektronik/ledlighting/artikel/120231/
veröffentlichten Presse-interview getätigt hat: „In den USA wurde
Everlight am 23. April 2015 in vollem Umfang Recht gegeben: Beide
Patente wurden vom Eastern District Court Michigan in Detroit für
nichtig erklärt;“ und/oder „wir sind ab sofort nicht mehr
eingeschränkt in der Verwendung von YAG-Phosphor.“
Fakt ist vielmehr, dass es bisher keine endgültige und
rechtskräftige Entscheidung in dem Gerichtsverfahren in den USA gibt,
da das US-Verfahren weiterhin anhängig ist. Nichias vorerwähnte
Patente stehen in den USA in Kraft und sind vom Markt zu beachten.
Die einstweilige Verfügungsentscheidung wurde ohne vorherige
Anhörung der Antragsgegner auf vorläufiger Basis in erster Instanz
erlassen, gegen sie kann von den Antragsgegnern Widerspruch eingelegt
werden. Sie wird mit ihrer Zustellung an die Antragsgegner wirksam.
Nichia hat die Zustellung bereits in die Wege geleitet.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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Public Relations, Nichia Corporation
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