Zum 01.01.2016 wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt mit einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ausstatten. Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) begleitet mit zwei Veranstaltungsreihen aktiv die Einführung des beA und hat dazu bundesweit stattfindende Fortbildungen mit einem Umfang von jeweils 3 Zeitstunden konzipiert.
In der Reihe „Das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA“ steht die besondere Funktionsweise einschließlich der typischen Abläufe beim Versenden und Empfangen von Nachrichten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken im Fokus. Die Seminare beinhalten darüber hinaus alles, was die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt bzw. die Bürovorsteherin/der Bürovorsteher zur Benutzung des webbasierten und softwareunabhängigen beA und zum Benachrichtigungswesen im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in rechtlicher wie praktischer Hinsicht wissen muss.
Zur praktischen Handhabung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bietet das DAI ab November 2015 die Seminare „beA – So geht`s! Die praktische Handhabung Ihres besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ für Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter an. In einer speziellen Schulungsumgebung erfahren Teilnehmerinnen und Teilnehmern live u. a., wie sie das beA auf individuelle Bedürfnisse einrichten können, wie die Rechtevergabe für die Nutzung durch Mitarbeiter funktioniert und wie Nachrichten im beA versendet, empfangen oder im- und exportiert werden können. Die praxisnahe Vorstellung aller Funktionalitäten des beA wird durch Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen, Haftungsrisiken sowie gesellschafts- und arbeitsrechtliche Besonderheiten, die mit dem beA verbunden sind, ergänzt.