Deutscher Lottoverband fordertÖffnung der Vermittlung staatlicher Lotterien

Der Deutsche Lottoverband begrüßt grundsätzlich
die geplante Neuregelung der Lotterievermittlung im letzten Stand
eines Glücksspielstaatsvertrags (Stand 04. April 2011), auf den sich
die Ministerpräsidenten heute im Grundsatz verständigt haben.
Hiernach werden die geplanten Regelungen für Werbung und
Internetvertrieb künftig im Ansatz nach Gefährlichkeit bzw.
Ungefährlichkeit abgestuft und damit verhältnismäßiger als zuvor.
Auch die bisherige Verpflichtung für Lotterievermittler, Umsätze an
bestimmte Lotteriegesellschaften zu vermitteln, ist aus
kartellrechtlichen Gründen nicht mehr vorgesehen. Dieses hatten
zuletzt auch mehrere Verwaltungsgerichte verboten.

Der Deutsche Lottoverband sieht allerdings weiterhin wichtige
Themenbereiche, die erneut zu europarechtlichen Auseinandersetzungen
führen könnten.

Der Gesetzentwurf sieht nach wie vor eine Erlaubnispflicht für die
Vermittlung von staatlichen Lotterien ohne klare Kriterien und ohne
Rechtsanspruch für Lotterie-Einnehmer von NKL und SKL sowie die
gewerblichen Lotterievermittler wie Faber, Jaxx und Tipp24 vor.
Dieses verstößt offensichtlich gegen Europäisches Recht. Der
Europäische Gerichtshof hat im September 2010 entschieden, dass ein
Erlaubnisvorbehalt nur an objektive, für Unternehmen im europäischen
Binnenmarkt vorhersehbare und erfüllbare Kriterien geknüpft werden
darf. Nach diesem Urteil haben praktisch alle deutschen
Verwaltungsgerichte, die in der Hauptsache hierüber entschieden
haben, den bestehenden Erlaubnisvorbehalt oder wesentliche Teile
hiervon als europarechtswidrig erkannt. Um Rechtssicherheit zu
schaffen, muss daher der Erlaubnisvorbehalt gestrichen werden.

Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Zentralisierung des
Internetvertriebs der 16 staatlichen Lottogesellschaften vor. Dieses
ist offensichtlich kartellrechtswidrig. Das Bundeskartellamt hatte
bereits 2005 eine geplante Kooperation zwischen den
Lotteriegesellschaften ausdrücklich untersagt. Aus Sicht des
Deutschen Lottoverbandes würde eine Zentralisierung des
Internetvertriebs zu einer noch stärkeren Wettbewerbsverzerrung im
Onlinevertrieb und damit zu einer erneuten kartellrechtlichen
Hinterfragung der 16 Monopole führen, die das bestehende föderale,
dezentrale System der Lotterieveranstaltung in Deutschland erheblich
gefährden würde.

Final sieht der Entwurf nach wie vor Verbote, bzw.
Erlaubnisvorbehalte für den Internetvertrieb sowie die Werbung im
Internet, Fernsehen und über Telekommunikationswege für Lotterien
vor. Diese Verbote passen nicht mit der Öffnung der
Sportwettenvermarktung zusammen. Der Deutsche Lottoverband fordert
daher eine Aufhebung dieser inkohärenten Restriktionen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: „Lotto macht
nicht süchtig, das ist bewiesen. Nach der Öffnung der
Sportwettenmarktes sollte man nun endlich auch die
unverhältnismäßigen und unzeitgemäßen Verbote für die Vermittlung von
ungefährlichen staatlichen Lotterien fallen lassen.“

Die Abschaffung der bisherigen Lotterie-Restriktionen könnte den
Bundesländern laut einem Gutachten der Universität Hannover
Netto-Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Mrd. Euro pro Jahr einbringen.

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