Der Deutsche Lottoverband begrüßt das Fazit der
Anhörung, die am vergangenen Mittwoch, 10.11.2010, zum deutschen
Glücksspielwesen im Bayerischen Innenministerium stattgefunden hat.
Nach der Veranstaltung hatte sich Innenminister Herrmann für eine
maßvolle Liberalisierung der Sportwetten bei gleichzeitiger
Beibehaltung des Lotterieveranstaltungsmonopols ausgesprochen. Die
hiermit einher gehende Abkehr von der Suchtprävention als zentrale
Monopol-Begründung würde auch zu einer Öffnung im Bereich der
Lotterien und Klassenlotterien und damit auch zu deutlichen
Erleichterungen für Werbung und Vertrieb von gewerblichen
Spielvermittlern führen. „Das ist ein wichtiges und richtiges Signal
in der aktuellen Diskussion um die Zukunft des
Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des deutschen Lottos“, so
André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen Lottoverbandes.
Der renommierte Europarechtsexperte Prof. Dr. Dieter Dörr von der
Universität Mainz betonte in seinem zentralen Beitrag der bayerischen
Anhörung, dass das Suchtargument für den Bereich der Lotterien
unhaltbar sei. Angesichts der Marktverhältnisse bei Sportwetten müsse
gesetzgeberisches Ziel eine Teilliberalisierung des deutschen
Glücksspielmarktes sein. Diese sei sowohl verfassungsrechtlich als
auch europarechtlich zulässig.
Zwei jüngste Urteile des Verwaltungsgerichts Halle deuten
ebenfalls in diese Richtung. Das Gericht hatte am 11.11.2010 zentrale
Beschränkungen des GlüStV für unionsrechtswidrig und unanwendbar und
die Internetvermittlung von Lotterien für zulässig erklärt. In
Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hatte das VG Halle rund 100
Sucht-Fachkliniken sowie sämtliche Betreuungsgerichte in der
Bundesrepublik Deutschland zur Bedeutung von Lotterien wie „Lotto 6
aus 49″ im Zusammenhang mit Spielsuchtfällen befragt. Die
wissenschaftliche Auswertung, bei der auch der aktuelle Stand der
Forschung einbezogen wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Gefahr
einer „Lottosucht“ faktisch nicht existent ist.
Prof. Dr. Johannes Dietlein von der Universität Düsseldorf,
Berater des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), forderte in
München hingegen eine Verschärfung des staatlichen
Glücksspielmonopols, die allerdings ohne den Aspekt der
Suchtprävention verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Eine Antwort
auf die Frage wie das Monopol bei Lotto aufrechterhalten bleiben
könne, obwohl eine Lottosucht mittlerweile einhellig als empirisch
widerlegt angesehen werde, blieb Prof. Dietlein schuldig.
Allein Bayern wird aufgrund der Folgen des
Glücksspielstaatsvertrages bis 2011 rund 500 Mio. Euro an Steuern und
Zweckerträgen aus den Lotterien verlieren. Kumuliert verlieren die
Länder knapp 10 Mrd. Umsatz mit staatlichen Lotterieprodukten und
damit 3,5 Mrd. Steuern/Zweckerträge bis 2011. Diese herben Verluste
sind eingetreten, obwohl die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und
Totoblocks unter Missachtung des GlüStV ihre Werbeausgaben nochmals
auf 51 Millionen Euro aufgestockt hatten. Hinzu kamen weitere
erhebliche Ausgaben insbesondere für die Jackpotwerbung in den
Lotto-Annahmestellen.
Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit hat dazu
geführt, dass die Länder am 08. September 2010 den
„Scheinheiligkeitstest“ beim Europäischen Gerichtshof verloren
hatten.
Würden die Länder weiter am bisherigen Ansatz des GlüStV
festhalten, dürfen die Lottogesellschaften nach dem Richterspruch aus
Luxemburg (neben weiteren massiven Beschränkungen) ab sofort
praktisch gar nicht mehr werben. Vor allem Jackpotwerbung wäre dann
ebenso verboten wie die Lotto-Werbung mit dem „guten Zweck“. Tippen
dürfte nur noch, wer sich vorher einer genauen Ausweiskontrolle
unterzogen hat. „Das wäre der schnelle Tod für das deutsche Lotto“,
so Jütting.
Ausweg aus der Lotto-Krise
Zwei länderoffene CdS-Arbeitsgruppen erarbeiten derzeit
alternative Entwürfe für einen Änderungsstaatsvertrag (ÄndGlüStV) zum
GlüStV. Zum einen um das Monopol bei Lotterien und Sportwetten
weiterzuentwickeln, zum anderen um das Lotterieveranstaltungsmonopol
beizubehalten und zugleich das Sportwettenangebot konzessioniert zu
öffnen. Außerdem werden sie sich der Frage stellen müssen, wie die
von sechs Ländern befürwortete Experimentierklausel umgesetzt werden
kann.
Erste Entwürfe der Änderungsglücksspielstaatsverträge (ÄndGlüStV)
sollen am 16. November 2010 auf der Glücksspielreferententagung in
Fulda diskutiert werden. Die Weichen für die Zukunft des
Glücksspielwesens in Deutschland sollen dann die Regierungschefs der
Länder Mitte Dezember stellen.
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