Deutscher Lotto- und Totoblock: Glücksspielmonopol hat weiterhin Bestand

Heutige Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) bestätigen Zulässigkeit eines ausschließlich
staatlichen Glücksspielangebotes

– Politik in Bund und Ländern muss nun Maßnahmen gegen
suchtgefährdendes Automatenspiel ergreifen

– Glücksspielanbieter aus anderen Ländern in Deutschland
weiterhin illegal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen heute verkündeten
Urteilen zu deutschen Vorlageverfahren – in Ãœbereinstimmung mit
seiner bisherigen Rechtsprechung – bestätigt, dass ein ausschließlich
staatliches Glücksspielangebot europarechtlich zulässig ist.

„Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die
EU-Mitgliedsstaaten entscheiden können, ob sie ein Kommerzmodell oder
ein am Gemeinwohl orientiertes Staatsvertragsmodell wollen“, sagt
Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und
Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB).

Glücksspielanbieter aus anderen Ländern dürfen gemäß dem EuGH
weiterhin nicht ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Auch die
Untersagung und Reglementierung von Sportwetten und anderen
Glücksspielen im Internet wird ausdrücklich zugelassen.

Der EuGH stellt allerdings auch fest, dass die deutsche
Gesamtregelung des Glücksspiels von den vorlegenden Gerichten als
nicht kohärent angesehen werden könnte. Er weist darauf hin, dass
insbesondere das suchtgefährdende gewerbliche Automatenspiel in
Spielhallen konsequent im Sinne des Spielerschutzes zu regeln ist.
Die Aussagen des EuGH zur Werbung werden geprüft.

„Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die
notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland
bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird“, so Erwin Horak.

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