Berlin, 16. Februar 2012. Am 1. September 2012 treten einschneidende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz endgültig in Kraft. Die derzeit andauernde Übergangsfrist ist dann vorbei. Für werbetreibende Unternehmen bedeutet die Gesetzesnovelle: Daten wie etwa Telefonnummern von Privatpersonen, die sie bei Online-Aktionen ohne explizite Einwilligung zur werblichen Nutzung generiert haben, dürfen nicht mehr zu Marketing-Zwecken verwendet werden. Was viele Firmen nicht wissen: Es gibt gesetzeskonforme Wege, die wertvollen Daten trotzdem für Anrufe zu nutzen.
Statement von Sascha Wolff, Geschäftsführer von WOLFF Daten. Menschen. Marketing. und Experte für Dialogmarketing und Kundendaten-Management:
„Vielen deutschen Unternehmen droht am 01. September 2012 ein böses Erwachen. Dann merken sie, dass ihre mühsam in Online-Marketing-Aktionen generierten Daten plötzlich wertlos sind. Aufwändige Kampagnen waren dann umsonst, hunderttausende von Euro wurden verschenkt – ganz egal, wie erfolgreich die Aktionen waren. Unsere Erfahrung ist, dass viele Unternehmen diese Frist ignorieren und verschlafen. Dabei müssen sie jetzt aktiv werden, um das Potenzial ihrer Kunden-Datenbanken doch noch nutzen zu können. Auf diesem sensiblen Gebiet sollten sie jedoch keine Risiken eingehen, denn Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können empfindliche Geldstrafen zur Folge haben. Unternehmen sollten hier mit verlässlichen Marketing- und IT-Partnern arbeiten, die wissen, wie man mit Kundendaten umgeht und was die Änderungen im Datenschutz in der Praxis bedeuten. Wer die Aufbereitung von Daten und das Kampagnen-Management an erfahrene Dienstleister auslagert, kann sich voll auf sein Kerngeschäft und die Weiterentwicklung seiner Produkte konzentrieren.“
§ 28 des Bundesdatenschutzgesetzes betrifft die Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke, Gesetzestext siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html
Weitere Informationen unter:
http://www.wolff-dmm.de